HOFHEIM – Bestimmte ältere Führerscheine müssen im Lauf des Jahres gegen neue getauscht werden. Darauf macht Kreisbeigeordneter Johannes Baron aufmerksam. Wer in die entsprechende Kategorie falle, solle sich einen Termin in den kommenden Wochen sichern: „Auf die Art vermeidet er oder sie einen Terminstau am Jahresende, wenn die Frist ausläuft.“ Ausgetauscht werden die Führerscheine in den Kommunen oder auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises in Hofheim.
Wie Baron erläutert, müssen aktuell bis 19. Januar 2023 alle Führerscheine ausgetauscht werden, die vor 1999 ausgestellt wurden und deren Inhaberinnen und Inhaber in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Das sei bundesweit so festgelegt. In den kommenden Jahren sind dann Schritt für Schritt jüngere Führerscheine und Inhaber mit späteren Geburtsjahren an der Reihe. Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, steht im Internet aus der Webseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574.
Nach Antrag kann es bis zu acht Wochen dauern, bis der neue Führerschein abgeholt werden kann. Wegen der Bearbeitungszeit sollten die Führerscheininhaber ihre Anträge noch früh in diesem Jahr stellen, damit sie die Frist zum Januar einhalten können, unterstreicht Baron.
Für den Antrag kann entweder online ein Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbart werden (https://www.qtermin.de/mtk-sva) oder über die eigene Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Der Führerschein muss dann dort abgeholt werden, wo er auch beantragt wurde. Dann muss auch der alte Führerschein abgegeben oder von der Behörde ungültig gemacht werden.
Dr. Johannes Latsch
Hofheim