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Antragsfrist für Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau Förderung >>>Zweiter Antragsschritt für die EU-Unterstützung in 2026

Blick auf die Weinbergslandschaft in Rhein-Selz. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

MAINZ-BINGEN – Weinbaubetriebe können vom kommenden 2. Januar bis zum 2. Februar den zweiten Teil der Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 einreichen. Darauf weist die Abteilung Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hin.

Für Flächen, die sich in einem Flurbereinigungsverfahren befinden, gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet am 30. April 2026.

Zur Förderung können alle Flächen beantragt werden, die im Jahr 2026 bepflanzt werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet wurden und ein positiver Rodungsbescheid vorliegt. Eine nachträgliche Anmeldung für den ersten Antragsteil ist ausgeschlossen.

Die Pflanzung kann im Rahmen des Programms mit allen Rebsorten erfolgen, die in der Sortenliste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aufgeführt sind.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer. Das Portal unterstützt das Ausfüllen durch automatische Fehlerhinweise. Nach dem Absenden ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht einzureichen.

Der unterschriebene Antrag muss spätestens bis zum 2. Februar 2026 bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorliegen. Später eingereichte Anträge bleiben unberücksichtigt.

Alternativ stehen die Antragsformulare und die einschlägigen Richtlinien ab Januar 2026 auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zum Download bereit. Dort sind auch die geltenden Fördersätze einsehbar.

Rückfragen sind telefonisch unter:  06132/787 41  20 bis 41 27 möglich.

 

red