FLÖRSHEIM – Bürgermeister Dr. Bernd Blisch macht die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main darauf aufmerksam, dass die Fristen, innerhalb derer man im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau Anträge auf baulichen Schallschutz und für Außenwohnbereichsentschädigung stellen kann, demnächst enden. Noch bis zum 12. Oktober können nach dem Deutschen Fluglärmschutzgesetz Anträge sowohl auf baulichen Schallschutz als auch auf pauschale Außenwohnbereichsentschädigung für in der Tagschutzzone 1 liegende Immobilien gestellt werden. Außerdem kann man noch bis zum 31. Dezember Zuschüsse für baulichen Schallschutz nach dem Hessischen Regionalfondsgesetz beantragen.
Die Anträge sind an das Regierungspräsidium Darmstadt zu richten. Antragsformulare sind im Stadtbüro, der Stabsstelle Recht, Wirtschaftsförderung und Flughafen oder als Download beim RP Darmstadt erhältlich.
Auf der Internetseite des RP Darmstadt, rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/luftverkehr/lärmschutzbereich, sind detaillierte Informationen zur Thematik erhältlich. „Selbstverständlich steht auch die Stabsstelle Recht, Wirtschaftsförderung und Flughafen, Telefon 06145 955-214, den Flörsheimer Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf gerne mit Rat und Tat zur Verfügung“, sagt Bürgermeister Blisch.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main