Start Hessen Bäume und Sträucher an Gehwegen und Straßen zurückschneiden

Bäume und Sträucher an Gehwegen und Straßen zurückschneiden

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zurzeit wieder an vielen Stellen Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen auf Anliegergrundstücken in öffentliche Straßen und Gehwege hineinwachsen. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert oder sogar gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Manche Anpflanzungen versperren die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen oder Ampelanlagen und beeinträchtigen den Fahrzeugverkehr.

Wer Bäume und Sträucher nicht ausreichend zurückschneidet, kann für Personen oder Sachschäden, die auf den überhängenden Bewuchs zurückzuführen sind, haftbar gemacht werden. Nach dem Hessischen Straßengesetz sind Anpflanzungen so anzulegen und zu unterhalten, dass sie die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg bittet deshalb die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum, in Verkehrszeichen und in Lichtzeichen hineinragt, entsprechend auszulichten. Hierbei muss neben der vollen Breite des Gehwegs beziehungsweise der Straße auch das sogenannte „Lichtraumprofil“ im Straßenraum freigeschnitten werden. Dieser lichte Raum beträgt über Gehwegen mindestens 2,30 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter.

Yvonne Rüthel
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg