Start Hessen Benutzungspflicht für Radwege gilt nicht überall

Benutzungspflicht für Radwege gilt nicht überall

RÜSSELSHEIM – Um Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenverkehr zu schützen, werden sie oft auf gesonderten „Radwegen“ oder „Radfahrstreifen“ geführt. Was in der Alltagssprache unter diesem Begriff verstanden wird, unterliegt in den konkreten Ausführungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gänzlich verschiedenen Regelwerken. Denn zu den Radverkehrsanlagen zählen nicht nur die baulich getrennten Radwege, sondern auch Radfahrstreifen, Schutzstreifen, gemeinsame Geh- und Radwege, für den Radverkehr freigegebene Gehwege oder auch Fahrradstraßen und Fahrradzonen.

Die Unterscheidungen sind nicht allen Verkehrsteilnehmenden klar, doch gelten für sie unterschiedliche Regeln. Nicht immer besteht die Pflicht für Radfahrende, die vorhandene Radverkehrsanlage zu benutzen. Radfahrstreifen beispielsweise sind als Sonderstreifen neben der Fahrbahn angelegt. Sie werden durch eine breite durchgezogene weiße Linie zum Autoverkehr abgegrenzt und mit einem blauen Gebotsschild „Radweg“ ausgewiesen. Sie müssen benutzt werden. Schutzstreifen sind ähnlich, aber etwas schmaler und mit einer gestrichelten weißen Linie von der Fahrbahn abgegrenzt. Sie sind nicht benutzungspflichtig. Faktisch fahren die meisten Radfahrenden dennoch auf ihnen, da in Deutschland generell ein Rechtsfahrgebot gilt. Fahrräder gelten in der Straßenverkehrsordnung generell wie Autos als Fahrzeuge. Im Regelfall werden sie daher gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Je nach Fahrbahnbreite und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist das Radfahren im gemischten Straßenverkehr jedoch nicht überall angenehm. An vielen Straßen gibt es daher eigene Radverkehrsanlagen.

Eine Benutzungspflicht besteht grundsätzlich, wenn die Radverkehrsanlage durch Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 241 (getrennter Geh- und Radweg) der Straßenverkehrsordnung beschildert ist. Solche benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn sie ausreichend breit, befestigt und frei von Hindernissen sind. Zudem muss ausreichend Fläche für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. An Rüsselsheimer Straßen erfüllen die Radverkehrsanlagen diese Kriterien nicht überall, sodass viele der bestehenden Radverkehrsanlagen nicht benutzungspflichtig sind. Dies kann zu Unklarheiten und Konflikten führen, da die Radlerinnen und Radler nicht wissen, wo sie fahren sollen, und Autofahrende sich über die Fahrräder auf der Fahrbahn ärgern.

Die Friedrich-Ebert-Straße, die Schreberstraße oder auch die Grabenstraße sind Rüsselsheimer Beispiele für Straßen mit nicht-benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen. Insbesondere in der Grabenstraße kommt es immer wieder zu Konflikten. Auch die Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn, die verdeutlichen sollen, dass auf der Fahrbahn mit dem Rad gefahren werden darf, können diese Konflikte nicht gänzlich vermeiden. Denn je nach Radfahrtyp können sich die Nutzungsanforderungen an eine Radverkehrsanlage unterscheiden. Für geübte Radfahrende im Alltagsverkehr steht im Vordergrund möglichst schnell und direkt von A nach B zu gelangen. Für Kinder, ältere Personen oder ungeübte Radfahrende muss ein sicheres Angebot geschaffen werden, das nach Möglichkeit baulich vom Kfz-Verkehr getrennt ist.

„Die Stadt Rüsselsheim hat dieses Thema erkannt. Es ist klar, dass das bestehende duale Angebot immer zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmern führen wird. Langfristig bedarf es flächendeckend eindeutigen Radverkehrsführungen, die den vielseitigen Nutzungsanforderungen aller Radfahrenden gerecht werden. Daher wird in der Abteilung Mobilität der Stadtverwaltung daran gearbeitet“, sagt Stadträtin Marianne Flörsheimer, die für Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung, Lärmabwehr und Klimaschutz zuständig ist. Verbesserungen erwarte man aus einer verbesserten Datengrundlage für künftige Planungen von Radverkehrsanlagen, für die derzeit mit der Installation der Fahrradbarometer die Voraussetzungen geschaffen würden. Die erste dieser Dauerzählstellen wurde bereits Anfang September am Böllenseeplatz installiert, fünf werden es insgesamt. Die Fahrradbarometer sind Bestandteil des Projekts „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (Dikovers). Für die Umsetzung  des Radverkehrskonzepts, das derzeit erarbeitet wird, werden sie wichtige Planungsdaten liefern, die entsprechend eingearbeitet werden.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales