txn. Angestellte müssen ihre Arztbesuche in der Regel außerhalb der Arbeitszeit erledigen. Es kann aber vorkommen, dass sie Anspruch auf bezahlte Freistellung haben – wenn die Behandlung notwendig ist. Das ist der Fall, wenn jemand schnelle ärztliche Hilfe braucht, etwa wegen akuter Schmerzen oder einer Verletzung. Geht es dagegen um einen geplanten Arztbesuch, sind Arbeitnehmer generell verpflichtet, den Termin außerhalb der Arbeitszeit oder zumindest in den Randzeiten wahrzunehmen. Nur wenn das nicht möglich ist, haben sie ein Anrecht auf bezahlte Freistellung. So können beispielsweise manche Untersuchungen nur zu bestimmten Tageszeiten durchgeführt werden. Oder der Arzt bietet einfach keinen Termin in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden an. Dazu erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland: „Bekommt jemand beim Arzt seines Vertrauens keinen Termin außerhalb der Arbeitszeiten, darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass er zu einem anderen Arzt geht.“ Grundsätzlich sollte sich jeder, der während der Arbeitszeit zum Arzt muss, schriftlich bestätigen lassen, dass die Behandlung medizinisch notwendig oder ein anderer Termin nicht möglich war. Dann gibt es einen Beleg für den Fall, dass der Arbeitgeber nachfragt.