RÜSSELSHEIM – Wer per Briefwahl wählen will, muss die Unterlagen rechtzeitig beantragen und auch die Zustellzeiten der Post von bis zu einer Woche berücksichtigen. Darauf weist die Stadt Rüsselsheim am Main hin.
Bis einschließlich Mittwoch (4. Oktober) können Wahlberechtigte gemäß dem Hessischen Landtagswahlgesetz die Unterlagen online beantragen. Sicherer ist es aber, den Online-Antrag bis zum 29. September abzuschicken oder danach persönlich im Wahlbüro einen Antrag zu stellen. Denn es kann bis zu einer Woche dauern, bis nach einem Online-Antrag die Unterlagen von der Post ausgeliefert werden. Gleiches gilt für das Zurücksenden des Wahlbriefes. Wer Briefwahlunterlagen sehr kurzfristig angefordert und ausgefüllt hat, sollte deswegen den Wahlbrief in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen oder persönlich im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, abgeben. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag (8. Oktober) um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Am Wahltag kann dieser auch noch im Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Die letzte Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Stadtbüro, Frankfurter Straße 9, abzuholen ist am Freitag (6. Oktober) bis 13 Uhr.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main