GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen Wahlschein beantragen, um an der Briefwahl teilzunehmen. Die Beantragung eines Wahlscheins ist bequem und sicher über das Internet möglich. Der entsprechende Link ist über die städtische Homepage www.gigu.de erreichbar. Alternativ kann Briefwahl in den Bürgerbüros der Stadt beantragt werden.
Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlscheins ist der Eintrag der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis der Stadt. Über diesen Eintrag erfolgt eine Information durch die Zusendung der Wahlbenachrichtigung. Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar postalisch nicht zugestellt worden sein, wird empfohlen, Kontakt mit den Bürgerbüros in Ginsheim oder Gustavsburg unter Tel. 06144/20-211 aufzunehmen.
Wer jetzt Wahlscheine für die Briefwahl beantragt, sollte beachten, dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar begonnen werden kann, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereit stehen. Für Fragen steht das Wahlamt unter Tel. 06134/585-371 gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg