Rüsselsheim – Heute (19. April) treten einige neue Verordnungen zu Corona-Maßnahmen in Kraft.
Im Überblick für Rüsselsheim am Main:
Kindertagesstätten
In den Kitas beginnt ab Montag (19. April) wieder der Betrieb unter Pandemiebedingungen. Vom Land Hessen gibt es die Empfehlung und den Appell an die Eltern, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Kinder werden weiterhin nur in festen Gruppen betreut, und es wurde festgelegt, dass die Beschäftigten in den Kitas medizinische Masken tragen müssen.
Schulen
Das Land Hessen hat den Schul- und Unterrichtsbetrieb wie vor den Osterferien ab dem 19. April wie folgt festgelegt:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen: Fortsetzung des Wechselunterrichts mit Notbetreuung
Ab Jahrgangsstufe 7: Fortsetzung des Distanzunterrichts
Abschlussklassen und Q2: Fortsetzung des Präsenzunterrichts
Das Land Hessen hat festlegt, dass ab Montag ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte die notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Sie können zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests wählen, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt. Das Ergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Informationen zum Schulbetrieb werden auf den Internetseiten des Kultusministeriums und des Kreises Groß-Gerau fortlaufend aktualisiert:
www.kultusministerium.hessen.de
www.kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-krise-info-und-hotlines
Ausgangssperre aufhoben
Der Kreis Groß-Gerau hat die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr aufgehoben.
Aufenthaltsverbote laufen aus
Die Aufenthaltsverbote im Bereich der Großsporthalle und am Landungsplatz enden in der Nacht von Sonntag auf Montag (19. April) um 0 Uhr. Nach Rücksprache mit der Polizei hat sich die Situation dort verbessert. Sowohl Stadt als auch Polizei werden die weitere Entwicklung genau verfolgen.
Der Bundestag wird entscheiden, ob es Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz gibt. Je nach Höhe der Inzidenzzahlen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens könnten sich dann im Kreis Groß-Gerau weitere Veränderungen ergeben. Wenn dies der Fall ist, wird die Stadt Rüsselsheim darüber informieren.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales