Start Bischofsheim Das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit

Das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit

Bild von Mircea Iancu auf Pixabay

BISCHOFSHEIM – Die Gemeinde Bischofsheim weist darauf hin, dass vom 15. März bis zum 15. Juli die Brut- und Setzzeit gilt. Sie appelliert an alle Hundehalter ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, damit es zu keiner Beeinträchtigung von Wildtieren kommt.

In dieser Zeit brüten viele Vogelarten am Boden auf Wiesen und Weiden, an Wegesrändern und Randstreifen in Hecken und Gebüschen. Rehe sind trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt. In dieser Zeit sind die Wildtiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr eingeschränkt.

Der Jagdtrieb eines Hundes sowie auch Hunde die nicht jagen, können zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Nur durch Berührung eines Jungtieres, das noch keinen Eigengeruch hat, können diese von den Elterntieren verstoßen werden. Bodenbrüter können von ihren Nestern vertrieben werden. Die Eier oder Küken sind dann ungeschützt.

Deshalb müssen Halter sicherstellen, dass sie ihre Hunde in solchen Gebieten, insbesondere im Mainvorland, am Silbersee sowie im Wüsten Forst unter Kontrolle haben und anleinen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06144/404-212 oder per Email an ordnungsamt@bischofsheim.de.

Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim