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„Das letzte Wort über das Ortsrelief ist noch nicht gesprochen“ Kultur >>>Verein Hechtsheimer Ortsgeschichte widerspricht dem Kulturdezernat

Über die Zukunft des Hechtsheimer Reliefs wird heiß diskutiert. Foto: Oliver Gehrig

HECHTSHEIM – Der Verein Hechtsheimer Ortsgeschichte beschäftigt sich seit nahezu sechs Jahren mit der Standortfrage für das Ortsrelief und der Verlagerung vom Schulzentrum vor das Bürgerhaus. In einer Stellungnahme widerspricht der Verein den von Seiten des Bau- und Kulturdezernates vorgebrachten Gründen gegen eine Verlagerung energisch. Die Stellung im Wortlaut:

„Für den Verein Hechtsheimer Ortsgeschichte bleibt die Frage nach dem zukünftigen Standort des Hechtsheimer Ortsrelief weiterhin offen“, reagiert der Vorsitzende des Vereins, Ottmar Schwinn, auf die Berichterstattung des „Journal lokal“ aus dem nicht-öffentlichen Teil der Ortsbeiratssitzung. Seit nahezu sechs Jahren beschäftige das Schicksal des Ortsreliefs von 1709, das sich im Außenbereich des Atriumsgebäudes der Grundschule auf dem Schulgelände befindet, den Verein, seine Mitglieder und den Ortsbeirat. Immer wieder habe man sich dem Ziel, der in Hechtsheim  gewünschten Verlagerung des Reliefs in den Außenbereich des neuen Bürgerhauses, ganz nahe gesehen. Durch aufwendige eigene Recherchen habe der Verein den Nacherben des Künstlers Prof. Heinz Hemrich ermittelt, ohne dessen Zustimmung eine Verlagerung nicht möglich ist. „Diese Zustimmung liegt ebenso vor wie eine gemeinsame Erklärung der für Bauen, Denkmalpflege und Kultur zuständigen Dezernentin Marianne Grosse und des Geschäftsführers der Bürgerhäuser GmbH, Bürgermeister Günter Beck, aus dem November 2021 für eine Integration des Reliefs ins Außengelände des Hechtsheimer Bürgerhauses“, erläutert der Vorsitzende.

Schwinn widerspricht entschieden der in der Beantwortung einer Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion geäußerten Aussage, dass das historische Relief zu viel Platz im Außengelände des Bürgerhauses beanspruche und zum Verlagern des Brandschutz-Sammelplatzes zu einem Abbau von Fahrradbügeln sowie zum Verpflanzen eines Baums führe: „Das wäre nur dann der Fall, wenn das Gesamtrelief versetzt werden würde.“ Es sei jedoch Konsens, auch im Einvernehmen mit dem Kunstbeirat der Stadt Mainz, dass nur der innere Teil des Reliefs mit den Maßen sechs mal sechs Metern seinen neuen Platz vor dem Bürgerhaus finden soll.  Dass dies möglich sei, ohne Bäume, Fahrradbügel oder Brandmelde-Sammelstellen zu verlegen, habe der Verein mit einer maßstabsgetreuen Plane des relevanten Relief-Teils zweifelsfrei nachgewiesen.

Besonders enttäuscht zeigt sich Schwinn, dass die Gebäudewirtschaft Mainz für die „Inaugenscheinnahme“ des Ortsreliefs einen Sachverständigen für Qualitätssicherung von Bauwerken und Betoninstandsetzung beauftragt habe, ohne die Expertise des Vereins Hechtsheimer Ortsgeschichte einzubeziehen. „Wenn sich der Gutachter beklagt, dass ihm von Seiten der Gebäudewirtschaft als Objektunterlagen nur zwei Drohnenbilder und zwei Zeitungsartikel  zur Verfügung standen, dann hätten wir sicher geholfen, wie bei der Suche nach den Nacherben, nach weiteren, zum Beispiel im Stadtarchiv, zu suchen“, erklärt Schwinn. Für den Verein Hechtsheimer Ortsgeschichte sei „das letzte Wort in Sachen Verlagerung des Ortsreliefs noch nicht gesprochen“. Leider verfüge man nicht über die  finanziellen Mittel, um ein eigenes Gutachten zum baulichen Zustand  des Reliefs zu vergeben, weshalb man sich ehrenamtlich und zeitaufwendig um „freiwillige“ Expertisen und „kostenlose“ Hinweise für eine sachgerechte Instandsetzung und Verlagerung bemühe. „Dabei erwarten wir, dass die Mitglieder des Hechtsheimer Ortsbeirats an ihrer bisherigen einmütigen Forderung nach einer Verlagerung des Ortsreliefs vor das Bürgerhaus festhalten“, fordert Schwinn.

Der vorliegende „Begehungsbericht“ könne seiner Ansicht nach nicht die alleinige Grundlage für eine Entscheidung dienen. So sollten weitere Expertisen, zum Beispiel der Generaldirektion Kulturelles Erbe oder des Leibniz-Instituts für Archäologie (Römisch-Germanisches Zentralmuseum) , also von Institutionen, die sich seit Jahrzehnten mit der Sicherung und Verlagerung von (baufälligen) Kunst- und Kulturwerken beschäftigen, in eine Entscheidung einbezogen werden. Vielleicht bewahrheite sich am Ende des Prozesses das  alte Sprichwort, so Schwinns Hoffnung: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“

red