MAINZ – Auch das Sportabzeichen wird von der Corona-Pandemie beeinflusst. Nachdem bereits im vergangenen Jahr durch die coronabedingten Regelungen vieles nicht möglich war, ist auch in diesem Jahr noch keine Lockerung in Sicht. Für den Schwimmnachweis gibt es nun aber eine spezielle Regelung seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Laut Prüfungswegweiser müssen die Leistungsanforderungen für das Deutsche Sportabzeichen innerhalb eines Kalenderjahres absolviert werden. Aufgrund der aktuellen Pandemielage und der damit einhergehenden Einschränkungen wurde vom DOSB eine Sonderregelung rund um den Bereich Schwimmen getroffen.
Nun erhalten alle die Möglichkeit die Schwimmfertigkeit bzw. die Schwimmdisziplin im Bereich Ausdauer und Schnelligkeit bis zum 31. Dezember 2021 nachzuholen. Die vollständig ausgefüllten Prüfkarten können entsprechend beim Sportbund Rheinhessen nachträglich eingereicht werden.