HOCHHEIM – Ab dem 04.08.2020 werden durch die Firma enwas im Auftrag der Stadtwerke Hochheim am Main die Wasserzähler aus zwei Eichperioden 2020/2021 ausgetauscht. Der Austausch dieses Zähler ist für den Anlieger kostenfrei und durch das Eichgesetz vorgeschrieben. Die betroffenen Hauseigentümer werden vorher durch die Firma enwas auf den anstehenden Zählerwechsel unter Terminankündigung schriftlich informiert. Die Mitarbeiter von enwas können sich durch ein Schreiben der Stadtwerke sowie ihrem Personalausweis ausweisen. Ein ungehinderter Zugang zum Wasserzähler zur schnellen Durchführung der Wechseltätigkeit sollte gewährleistet sein.
Für den Austausch der Sonderwasserzähler (Gießwasser, Zisternenzu- und ablauf) ist der Hauseigentümer verantwortlich. Ist die Eichgültigkeit dieser Zähler abgelaufen, können diese nicht mehr für die Gebührenabrechnung herangezogen werden. Zur Erfassung des Sonderwasserzählers bitten die Stadtwerke stattdessen um die Übersendung von Fotos:
- der Verbrauchsstelle im Ganzen, damit man erkennt, wo und wie dieser angebracht ist
- ausgebauten Gießwasserzähler mit Endstand
- neuen Gießwasserzähler mit Zählernummer und Anfangsstand
Diese Fotos anschließend bitte an die E-Mail-Anschrift Stadtwerke@Hochheim.de senden.
Zusätzlich bitten die Stadtwerke anlässlich der Corona-Pandemie:
– zum Schutz des Mitarbeiters sowie zum eigenen Schutz einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter Abstand voneinander halten
– auf direkten Kontakt, wie Händeschütteln oder ähnliches, verzichten
– die Hust- und Niesetikette in die Armbeuge einhalten
Falls Betroffene sich in Quarantäne oder ähnlichen, auch vorbeugenden Isolationsmaßnahmen befinden sollten, ist dem Mitarbeiter ein Hinweis zu geben. Der Zählerwechsel wird dann bis zum Ende dieser Maßnahme verschoben.
Magistrat der Stadt Hochheim am Main