Start Hessen E- Fahrzeuge aufladen – aber richtig

E- Fahrzeuge aufladen – aber richtig

HOCHHEIM – Der Anteil rein elektrisch betriebener Fahrzeuge hat sich im Jahr 2022 in Deutschland verdoppelt auf 1,3 Prozent des gesamten Fahrzeugbestands (KBA). In Hessen wurden im Dezember laut Register des Kraftfahrtbundesamts (KBA) 32.596 Fahrzeuge neu zugelassen, fast jedes dritte (10.090) davon rein elektrisch betrieben.

„In diesem Zusammenhang stellt sich dann oft die Frage, wo das Fahrzeug geladen werden kann. Hierfür finden Sie für Hochheim und Massenheim in der folgenden Tabelle Ladesäulen im öffentlichen Raum“, sagte Bürgermeister Dirk Westedt, „weitere Standorte für Ladesäulen sind in Prüfung.“

Straße Ladesäulen Ladepunkte
Massenheim Untergasse Parkplatz an der Sport- und Kulturhalle 1 2
Massenheim Gartenstraße Parkplatz vor der Kita Spatzenscheune 1 2
Südstadt Neckarstraße Parkplatz unterhalb des Bahnhofs 2 4
Kernstadt Königsberger Ring Parkplatz Weihergelände 2 4
Kernstadt Massenheimer Landstraße Parkplatz an der Pfarrer-Olbert-Allee 4 8

 

Zusätzlich befinden sich regelmäßig weitere Ladesäulen im so genannten halb öffentlichen Raum, wie beispielsweise bei Einkaufsmärkten, die zum Beispiel während der Dauer des Einkaufs genutzt werden können.

„Ausdrücklich nicht erlaubt ist es, einfach ein Kabel über den Gehweg zu legen, was man leider bereits vereinzelt sieht. Dies nicht nur aufgrund möglicher fehlender leitungsbedingter Voraussetzungen, sondern insbesondere auch zum Schutz und zur Aufrechterhaltung von barrierefreien Gehwegen,“ sagte Westedt.

Das Verlegen der Stromkabel einschließlich der Kabelbrücken über den Gehweg – wozu auch der Luftraum über dem Straßenkörper gehört – stellt eine Sondernutzung dar. Oberstes Gebot ist dabei die Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Darauf abgestellt, dass die Verlegung von Elektrokabeln einschließlich der Kabelbrücken ein zusätzliches, wenn auch geringfügiges Hindernis im öffentlichen Straßenverkehr darstellen und damit zusätzliche Unebenheit auf dem Gehweg geschaffen werden, können diese nicht genehmigt werden. „Die Barrierefreiheit insbesondere für Personen mit Gehbehinderungen, die beispielsweise auf die Benutzung eines Rollstuhls oder eines Rollators angewiesen sind, darf nicht durch solche Hindernisse zusätzlich beeinträchtigt werden“ sagte Westedt.

Sofern das Fahrzeug daheim auf privatem Grund geladen werden soll, wird vorsorglich auf folgende Punkte hingewiesen: Zunächst muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die bestehende Elektroinstallation das Laden von E-Fahrzeugen mit andauernd hohen Leistungen abbilden kann. Falls erforderlich, müssen Kabel und Stecker entsprechend aufgerüstet werden. Es besteht sonst das Risiko, dass das Stromkabel, der Stecker oder die Steckdose überhitzen, so dass es schlimmstenfalls zum Verschmoren oder sogar zu einem Kabelbrand kommen kann. Nur wenn die Leitungen fachgerecht installiert wurden und nachweislich den Anforderungen der E-Mobilität entsprechen, kann an einer Haushaltssteckdose auf privatem Grund geladen werden. Maximale Sicherheit bietet eine Wandladestation.

Magistrat der Stadt Hochheim am Main