Start Hessen Eselswiese: Weiterentwicklung des Konzepts für Quartiersgaragen

Eselswiese: Weiterentwicklung des Konzepts für Quartiersgaragen

Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – „Das geplante und als solches konzipierte neue Wohngebiet soll auch weiterhin ein autoarmes Quartier bleiben. Aufgrund der nachvollziehbaren Rückmeldungen, die uns zum ursprünglichen Konzept erreicht haben, wird es notwendig sein, einen Kompromiss wie einem leicht angepassten offeneren Konzept herbeizuführen, das auch weiterhin zu einer Mobilitätswende führen soll.“ Dieses Fazit zieht Stadtrat Simon Valerius. Aus diesem Grund schlägt die Stadt den Stadtverordneten in einer aktuellen Drucksache vor, auf die Gründung einer städtischen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Quartiersgaragen in der Eselswiese zu verzichten, und zeigt Alternativen auf. Zu den Argumenten für den Verzicht zählt, dass die prognostizierten Baukosten für die bislang in städtischer Hand geplanten Quartiersgaragen kontinuierlich gestiegen sind. Damit verbunden war ein zunehmendes Risiko für den städtischen Haushalt, über den der Bau und Betrieb vorfinanziert werden müsste. Zudem ergaben Gespräche mit den Eigentumsparteien, dass die Akzeptanz des bisherigen Konzepts mit Zahlung von Baukostenzuschüssen und späteren Aufwandsentschädigungen für die Stellplatznutzung deutlich zurückgegangen ist. Hinzu kommt, dass sich Unternehmen, die Quartiersgaragen bauen und betreiben, zuletzt zurückhaltend zu einer eventuellen anteiligen Finanzierung oder einem Bau und Betrieb in eigener Verantwortung geäußert haben.

Die Flächen, die bisher für Quartiersgaragen vorgesehen waren, sollen auch weiterhin für potentiell zusätzliche Mobilitätsangebote, für bewirtschaftetes Parken oder für privat finanzierte und betriebene Quartiersgaragen zur Verfügung stehen und als solche gesichert werden. Nach zehn Jahren soll geprüft werden, ob es bis dahin schon ein verändertes Mobilitätsverhalten gibt beziehungsweise ob die Flächen doch noch für öffentliche Quartiersgaragen oder Quartiersgaragen mit öffentlicher und privater Beteiligung bebaut werden sollen.

Stadtrat Simon Valerius sagt weiter: „Parken im öffentlichen Straßenraum bleibt weiterhin ausgeschlossen, der Stellplatzschlüssel ist deutlich reduziert und zeitgemäße Mobilitätsangebote wie Car-Sharing sind vorgesehen. Wenn auf eine neue städtische Gesellschaft verzichtet werden kann, wäre dies auch in der aktuell angespannten Finanzsituation eine kostenminimierende Lösung für den kommunalen Haushalt.“

Nur in der Wohnrandbebauung ganz im Süden und im Südwesten des Wohngebiets waren bisher Stellplätze direkt auf den Grundstücken gemäß der städtischen Stellplatzsatzung vorgesehen. Die Ausgestaltung mit der Regelung, dort mindestens einen Stellplatz anlegen zu müssen, bleibt weiterhin bestehen. Folgen die Stadtverordneten der neuen Empfehlung, würde nun auf den restlichen Wohnbauflächen in den Bereichen mit Einfamilien- und Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften das Parken auf den eigenen Flächen beschränkt ermöglicht, mit der Vorgabe von maximal einem Stellplatz pro Wohneinheit. In Gebieten mit Geschosswohnungsbau und teilweise auch Reihenhausbebauung sollen Kleinquartiers- oder Tiefgaragen oder ebenerdige Quartiers-Stellplätze durch die Eigentumsparteien errichtet werden. So verfügen die Wohnungsbauunternehmen über eigene nahgelegene Stellplatzanlagen, die sie ihren Mieterinnen und Mietern und darüber hinaus anbieten können.

Im Gewerbegebiet wird den Eigentumsparteien gemäß Beschlussvorschlag die Möglichkeit eröffnet, Stellplätze auf eigenen Flächen einzurichten. Alternativ können sie im Zusammenschluss mit anderen Gewerbetreibenden auf den bereits vorgesehenen Flächen eine Quartiersgarage errichten. Im Gewerbegebiet wird weiterhin die städtische Stellplatzsatzung gelten. Dort sind bisher zwei Flächen für Quartiersgaragen geplant, in dem Wohngebiet und Urbanen Gebiet Eselswiese Süd sieben.

Wenn die Stadtverordneten zustimmen, überarbeitet die Stadt den aktuellen Bebauungsplanentwurf entsprechend. Nach aktuellem Stand soll eine Vorlage zum Auslegungs-Beschluss im zweiten Halbjahr 2025 erfolgen. Die Rechtskraft des Bebauungsplans wird aktuell für Anfang 2027 erwartet. Mit dem Baubeginn für die ersten Häuser wird gegenwärtig im Jahr 2031 gerechnet.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main