RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main weist darauf hin, dass sie Briefwahlunterlagen nur auf Antrag an Personen verschicken darf, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind. Wahlberechtigte können die Unterlagen schriftlich per E-Mail, Fax, Post, persönlich oder online beantragen. Auf der Homepage der Stadt www.ruesselsheim.de ist ein entsprechender Link für den Online-Antrag eingestellt. Telefonisch ist die Beantragung nicht möglich.
Wer per Briefwahl wählen will, muss die Unterlagen rechtzeitig anfordern und auch die Zustellzeiten der Post von bis zu einer Woche berücksichtigen. Da es aufgrund mehrerer Feiertage im Mai zu Verzögerungen bei der Versendung und Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, rät die Stadt für die Europawahl, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.
Auch bei der Rücksendung des Wahlbriefes per Post kann es zu Verzögerungen kommen. Sofern Briefwahlunterlagen sehr kurzfristig angefordert werden, empfiehlt sich der Einwurf des Wahlbriefes in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung. Die persönliche Abgabe ist im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, möglich. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag (9. Juni 2024) um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Am Wahltag kann dieser auch noch in die vorgenannten Briefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Die letzte Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, persönlich abzuholen ist am Freitag (7. Juni 2024) bis 18 Uhr. Weitere Informationen zur Europawahl gibt es unter www.ruesselsheim.de.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main