RÜSSELSHEIM – „In Rüsselsheim am Main steht nun eine erste Fahrradstraße zur Verfügung. Gegenüber der vorherigen provisorischen Verkehrsführung besteht nun eine sichere und eindeutige Situation für alle Verkehrsteilnehmenden, die zudem der Bedeutung der städtischen Radvorrangroute gerecht wird“, berichtet Stadtrat Nils Kraft. „Damit können wir in einem weiteren Schritt die Attraktivität der innerstädtischen Radverkehrswege steigern.“
Die Brücke musste zuvor wegen gravierender Mängel der Tragfähigkeit für den Kraftfahrzeug-Verkehr gesperrt werden.
Die Fahrradstraße ist Teil einer Vorrangroute des städtischen Radroutennetzes, das im Juni 2021 mit dem beschlossenen Radverkehrskonzept definiert wurde. Außerdem ist sie Teil einer wichtigen Schulradroute zur Grundschule Hasengrund und der Sophie-Opel-Schule. Die städtische Radvorrangroute verläuft über die Brücke in der Kupferstraße im Abschnitt zwischen der Eisenstraße im Süden und der Auffahrt auf den Kurt-Schumacher-Ring im Norden.
Zusammen mit der Fahrradstraße hat die Stadt auch die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kupferstraße / Eisenstraße angepasst. Bislang war die Kupferstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, nun besteht eine abknickende Vorfahrtsstraße entlang dem westlichen Abschnitt der Eisenstraße und dem südlichen Abschnitt der Kupferstraße. Damit gilt für den Verkehr aus Osten aus der Eisenstraße weiterhin das Stop-Schild. Ebenso müssen Radfahrende von der Fahrradstraße kommend zukünftig halten und Vorfahrt gewähren. So genannte Umlaufsperren auf der Brückenabfahrt Richtung Eisenstraße verdeutlichen die Wartepflicht und sollen ein zu schnelles Einfahren in den Kreuzungsbereich und damit verbundene Konflikte vermeiden. Die im Rahmen der Kreuzungs-Umgestaltung geschaffene Mittelinsel in der südlichen Kreuzungszufahrt der Kupferstraße erleichtert darüber hinaus das Überqueren der Straße für zu Fuß gehende.
Generell gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung auf Fahrradstraßen der Vorrang für Radfahrende, welche mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausdrücklich nebeneinander fahren dürfen. Fahrradstraßen können dort eingerichtet werden, wo eine hohe Fahrradverkehrsdichte besteht oder zu erwarten ist sowie in Straßen mit einer hohen Netzbedeutung, so wie es hier der Fall ist. E-Scooter sind in diesen Bereichen ebenfalls zugelassen. Durch entsprechende Zusatzbeschilderung ist prinzipiell auch die Zulassung von Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen, etwa in Wohn- oder Anliegerstraßen, möglich.
Silke Fey
Stadt Rüsselsheim am Main