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Frick leitet neuen Bereich Eingliederungshilfe

Die Leiterin des neuen Bereiches Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe Frau Sabine Frick - Foto: Privat

RÜSSELSHEIM – Sabine Frick leitet seit dem 1. Januar den neuen Bereich Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe. Gemäß dem reformierten Bundesteilhabegesetz unterstützt sie mit ihrem Team alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum Ende ihrer Schulausbildung mit besonderen Leistungen. Gemeinsam mit der Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen fördert der Bereich auch Seniorinnen und Senioren, die erstmals einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.

Bürgermeister Dennis Grieser begrüßt, dass es jetzt eine einheitliche Zuständigkeit gibt und dass die Stadt Rüsselsheim am Main ganz nah an den Menschen mit Unterstützungsbedarf dranbleiben kann. „Dies ist Teil einer inklusiven Gesellschaft“, sagt Grieser. Die Stadt wisse, welche Leistungen die Menschen für eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung benötigten.

Grieser lobte die neue Bereichsleiterin als qualifizierte Person mit umfassenden einschlägigen Erfahrungen. Sie komme zudem aus Rüsselsheim und kenne die Stadt sehr gut.

Als Sabine Frick das Abitur nachgeholt hat, hat sie bei der Caritas gearbeitet. Auch während des Jura-Studiums hat sie weiter interdisziplinär im sozialen Bereich gearbeitet. „Das Soziale hat mich immer begleitet“, sagt die 59-Jährige. Nach dem Studium hat sie in unterschiedlichen Funktionen im Jobcenter des Kreises Offenbach gearbeitet, seit 2015 als Sachgebietsleiterin für Rehabilitation und Schwerbehinderung.

Zu den Aufgaben ihres Teams zählt es nun, über notwendige Leistungen zu entscheiden. Außerdem beraten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die beeinträchtigten jungen Menschen und deren Eltern pädagogisch. Daneben ist ein weiterer Schwerpunkt die enge Zusammenarbeit mit Trägern, die unter anderem Integrationshilfen anbieten. „Die Begleitung erfolgt personenzentriert und die Leistungen kommen aus einer Hand“, unterstreicht die Bereichsleiterin. So sei es möglich, verzahnt mit Jugendlichen zu arbeiten und sich am persönlichen Bedarf zu orientieren. Durch die Verortung des Bereichs Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe ist eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung mit dem Allgemeinen und Besonderem Sozialen Dienst sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Sinne der jungen Menschen gewährleistet. Seniorinnen und Senioren berät zunächst die Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen. Die erforderlichen Leistungen übernimmt dann der Bereich Eingliederungshilfe.

Rund 330 Fälle hat der neue Bereich Eingliederungshilfe vom Kreis übernommen. Im Team arbeiten einschließlich der Rüsselsheimerin derzeit acht Beschäftigte. Sukzessive soll der Bereich um weitere elf Personen anwachsen.

Bis Ende 2019 war die Eingliederungshilfe Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) und lag in der Zuständigkeit des Kreises Groß-Gerau. Im Rahmen der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wurde die Eingliederungshilfe 2020 ins Behindertenrecht im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) überführt und hierdurch die Zuständigkeiten geändert.  Grieser sagt: „Es ist schön, dass der Gesetzgeber Verantwortung runterdelegiert, näher an den Menschen.“ Es sei wünschenswert, wenn bei Dienstleistungen an den Menschen generell darüber nachgedacht würde.

Weil die Aufgabe kurzfristig herausgelöst wurde, führte zunächst der Kreis ein Jahr lang die Leistung im Auftrag der Stadt fort. In dieser Zeit hat die Stadt Strukturen geschaffen, um nun vollumfänglich beraten und unterstützen zu können. Grieser dankte in diesem Zusammenhang insbesondere den Führungskräften im Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe, die entscheidend dazu beigetragen haben, einen guten Start in diese neue Pflichtaufgabe der Stadt Rüsselsheim zu gewährleisten.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales