Start Hessen Grabschmuck auf pflegefreien Urnengrabstätten entfernen

Grabschmuck auf pflegefreien Urnengrabstätten entfernen

RÜSSELSHEIM – Ab der vierten Kalenderwoche werden auf den Rüsselsheimer Friedhöfen Pflege- und Reinigungsarbeiten an den pflegefreien Urnengrabstätten durchgeführt. Betroffen sind sowohl Nischen-, als auch die Baum- und Rasengräber. Aus diesem Grund informiert die Stadt Rüsselsheim darüber, dass der an pflegefreien Urnengrabstätten abgelegte Grabschmuck beseitigt beziehungsweise auf den jeweiligen Gedenkplätzen abgelegt wird. Die Nutzungsberechtigten sollten Grabschmuck von besonderer Bedeutung bis zum genannten Zeitpunkt von den pflegefreien Grabstätten dauerhaft entfernen.

Bei naturnah gestalteten Urnengrabstätten, beispielsweise Baum- und Rasengräbern, erfolgen die Pflegearbeiten ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Die Ablage von Grabschmuck ist daher nur an den vorgesehenen Stellen (Gedenkplätzen) gestattet. Anderweitig abgelegte Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main