Start Hessen Halteverbot und Tempo 10 in der Marktstraße

Halteverbot und Tempo 10 in der Marktstraße

RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main regelt die Verkehrsführung in der Marktstraße ab der Weisenauer Straße in Richtung Bahnhof neu. Künftig soll ein Halteverbot für eine Zone und Tempo 10 gelten. Dafür werden in dieser Woche die bisherigen Spielstraße Schilder (verkehrsberuhigter Bereich) entfernt und neue Schilder aufgebaut. Die Markierungen werden aufgebracht, sobald es zwei bis drei trockene Tage gibt und die Markierungen entsprechend haften.

Ziel der Neuordnung ist es, weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit der unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und ihre unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen. Wegen der Bahnhofsnähe und der Bahnunterführung Sophienpassage gibt es viel Fuß-, Rad-, und Autoverkehr. Da zum Autoverkehr viele Lieferanten, aber auch Personen zählen, die Bekannte oder Familienmitglieder zum Bahnhof bringen, ist es ein weiteres Ziel, die Parkmöglichkeiten vor dem Bahnhof klar auszuweisen.

Zu den wichtigsten Neuerungen in dem Teilstück der Marktstraße zählt, dass der Fußgängerverkehr wieder vom Autoverkehr getrennt wird. Wer zu Fuß unterwegs ist, kann beide Seitenbereiche der Marktstraße nutzen. Mit Ausnahme einer neuen Ladezone für die Andienung der Geschäfte und Unternehmen gilt in der Marktstraße entlang des Opel-Altwerks Halteverbot. Wer dort also unberechtigt parkt, muss mit einer Verwarnung in Höhe von 15 Euro und gegebenenfalls weiteren Maßnahmen rechnen.

In der Verlängerung der Marktstraße werden vor dem Bahnhof Parkschilder auf insgesamt sieben Kurzzeitparkplätze (Kiss and Ride) hinweisen. Vor dem Bahnhof stehen zudem drei Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Für Taxen gibt es sechs Warteplätze. Nachrückende Taxen können weiterhin in der Weisenauer Straße warten. Auch vor dem Bahnhof wird eine Ladezone ausgewiesen.

Notwendig wurde die Neuordnung unter anderem, weil der ziellose Ringverkehr und die Missachtung des Halteverbots zugenommen haben. Die neue Regelung ist vorläufig, weil die Stadt stadtplanerisch die weitere Entwicklung des Opel-Altwerks auch bezüglich der Verkehre im Blick behalten will, um mit einer verkehrsrechtlichen Regelung schnell reagieren zu können.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales