HOCHHEIM – Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen hat die Stadt Hochheim am Main, aufgrund der geltenden Straßenreinigungssatzung, auf die Grundstücks-Eigentümer übertragen.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich sowohl auf Straßen und Gehwege, als auch auf die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle.
In der Straßenreinigungssatzung ist geregelt, dass die Reinigungspflicht auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenständen, insbesondere die Beseitigung von Laub, Gras und Unkraut und sonstigem Unrat, umfasst.
Durch die frühlingshaften Temperaturen erfreut man sich an den farbenfroh blühenden Blumen und Bäumen. Doch leider wächst auch das unschöne Unkraut.
Damit sich in Hochheim allen ein sauberes Stadtbild bietet wird auf die Straßenreinigungssatzung und deren Einhaltung hingewiesen.
In den nächsten Wochen werden die Kollegen der Stadtpolizei verstärkt die Einhaltung der Straßenreinigung kontrollieren.
Falls hierbei noch Verunreinigungen auffallen wird darauf mit Hinweiszetteln aufmerksam gemacht. Es besteht die Möglichkeit der Ahndung durch ein Verwarnungsgeld, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Kerstin Koschnitzki
Stadt Hochheim