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Impfangebot für Wahlhelfende

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Nach Öffnung der Prioritätsgruppe 3 Corona-Impfverordnung hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass allen eingesetzten Wahlhelfern*innen der Kommunalwahl am 14.03.2021 unaufgefordert Bescheinigungen für die Registrierung zur Corona-Schutzimpfung ausgestellt und zugesandt würden. Dies muss korrigiert werden: Bescheinigungen für Wahlhelfer*innen können aus mehreren Gründen nur auf Anfrage ausgestellt werden. Ihre Anfragen bitten wir per E-Mail an auer@gigu.de zu senden. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Wahlhelfer*innen über 60 Jahre keine Bescheinigung benötigen, da sie über das Lebensalter ohnehin schon zur Prioritätsgruppe 3 angehören und sich dadurch bereits zur Impfung anmelden können.

Yvonne Rüthel
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg