RÜSSELSHEIM – Der Pflegekinderdienst des Fachbereichs Kinderschutz und Jugendhilfe sucht dringend neue Pflegestellen für die Unterbringung von Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können. „Gesucht werden Rüsselsheimer Paare, egal ob gleich- oder verschiedengeschlechtlich, Familien, familienähnliche Lebensgemeinschaften und Singles, die für Kinder und Jugendliche vorübergehende Bereitschaftspflege oder dauerhafte Vollzeitpflege übernehmen möchten. Nationalität oder Religion spielen dabei keine Rolle“, erläutert Bürgermeister Dennis Grieser. Unter dem Motto „Wegbegleiter gesucht“ bietet der Fachbereich hierzu am Mittwoch (15. März) um 18 Uhr einen Informationsabend im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Raum 109), Eingang Faulbruchstraße, an.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegestelle (Bereitschafts- und Dauerpflege) sind stabile Lebenssituationen, Offenheit, Toleranz, Belastbarkeit sowie gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Außerdem müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse gesichert sein und nach Möglichkeit sollte ein freies Zimmer zur Verfügung stehen. In Gesprächen und Hausbesuchen ermittelt die Stadt, ob und für welche Art der Pflege die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind. Bei Aufnahme eines Pflegekinds bietet der Pflegekinderdienst fachliche Beratung und Begleitung sowie Fortbildungen. Sowohl die Bereitschaftspflege als auch die Dauerpflege erfolgen nicht ehrenamtlich, sondern werden vergütet.
Bereitschaftspflege in plötzlicher Notsituation
Eine vorübergehende Bereitschaftspflege springt ein, wenn leibliche Eltern plötzlich und unvorhergesehen nicht mehr für ihr Kind sorgen können, zum Beispiel in Krisensituationen, bei Krankheit, Sucht oder einem Unfall. Die Bereitschaftspflege ist schnell erforderlich, aber zeitlich begrenzt. Sie ist eine Zwischenlösung, bis alle für die weitere Zukunft des Kindes relevanten Fragen wie zur Unterbringung oder Versorgung geklärt sind. Der Einsatz als Bereitschaftspflegestelle kann zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen. Daher wird vorausgesetzt, dass in der Bereitschaftspflegestelle eine Person immer zeitlich flexibel zur Verfügung steht und bereits Erfahrungen im Umgang mit Kindern hat, um den speziellen Bedürfnissen des Kinds in dieser besonderen Situation gerecht werden zu können
Vollzeitpflege für ein dauerhaftes Zuhause
In den Fällen, in denen klar ist, dass Kinder auf längere Sicht nicht bei ihren Eltern leben können, sucht der Pflegekinderdienst für das Kind eine passende Vollzeitpflegestelle. Diese ist auf Dauer ausgerichtet und soll Kindern bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus den schützenden und stabilen Rahmen geben, den sie für ihre Entwicklung brauchen. Diese Kinder benötigen viel Liebe und Fürsorge, aber auch Verständnis und Respekt. Sie brauchen Grenzen und belastbare Menschen, die sie vorbehaltlos mit ihren Stärken und Schwächen auf- und annehmen. Dazu gehört es auch, die Kinder mit ihren Wurzeln und ihrer Geschichte anzunehmen und Besuchskontakte mit den Herkunftseltern unter Begleitung des Jugendamts zu ermöglichen.
Immer mit Unterstützung
Wer neu als Pflegestelle zum Einsatz kommt, macht das nicht unvorbereitet. Am Anfang erfolgen Gespräche mit Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdiensts. Dazu gehört auch ein Hausbesuch bei den Pflegeelternbewerber*innen. Hier stehen das persönliche Kennenlernen und das Abklären der wichtigsten Fragen im Vordergrund. Im nächsten Schritt erfolgt die Teilnahme an einem mehrtägigen Vorbereitungsseminar. Dort wird alles Nötige vermittelt, um den Anforderungen als Pflegeeltern gewachsen zu sein. Aber auch nach der Aufnahme der Tätigkeit als Vollzeit- oder Bereitschaftspflegestelle wird niemand allein gelassen. Der Fachbereich ist rund um die Uhr für die Pflegefamilien ansprechbar und bietet eine intensive Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst an, um mit konkreter Unterstützung zur Seite zu stehen. Darüber hinaus organisiert der Pflegekinderdienst regelmäßig, aber auch nach Bedarf, Fortbildungen, Supervisionen und themenbezogene Pflegeelternabende.
Rechtlich abgesichert und mit Honorar
Im Bereich der Bereitschaftspflege wird das alles in einem Kooperationsvertrag zwischen Bereitschaftspflegeeltern und dem Fachbereich schriftlich geregelt. Darin sind auch die finanziellen Leistungen seitens der Stadt festgehalten. Rüsselsheimer Bereitschaftspflegestellen bekommen für die Bereithaltung eines Zimmers fünfzehn Euro am Tag. Wenn ein Platz belegt wird, wird eine Tagespauschale von insgesamt 96 Euro gezahlt. Dauerpflegeeltern erhalten zur Sicherung des Unterhalts des Pflegekinds ein gesetzlich geregeltes Pflegegeld sowie einen monatlichen finanziellen Beitrag für die Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Bemessung des Pflegegelds richtet sich nach dem Alter des Kinds. Es gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern und ist in seiner Höhe vom Einkommen der Pflegeeltern unabhängig sowie steuerfrei.
Der Informationsabend wird interaktiv gestaltet und bietet allen Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Über die Veranstaltung hinaus können sich Interessierte an den Pflegekinderdienst der Stadt Rüsselsheim am Main unter Telefon 06142 83-2308, 83-2157, 83-2396 und 83-2642 oder per E-Mail an pflegekinderdienst@ruesselsheim.de wenden. Ausführliche Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Rüsselsheim am Main unter Stichwort Pflegekind, oder auf der Landingpage www.wegbegleitergesucht.de zu finden.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main