Start Allgemein Inzidenz unter 35: Neue Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Rüsselsheim

Inzidenz unter 35: Neue Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Rüsselsheim

RÜSSELSHEIM – Mit Beschluss vom 19. Juli hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung das Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der Coronan-Pandemie aktualisiert. Die damit verbundenen Schutzmaßnahmen sind in der Coronavirus-Schutzverordnung geregelt und auf Kreisebene umzusetzen. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Groß-Gerau bei 14,1. Solange der Inzidenzwert unter 35 bleibt, greifen in Rüsselsheim am Main ab Donnerstag (22. Juli) neue Lockerungen, von denen insbesondere Veranstaltungen und die Gastronomie profitieren.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

  • Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 teilnehmende Personen angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmende möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
  • Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Großveranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind ab einer Zuschauerzahl von 5.000 bei eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Hotels und Übernachtungen:

  • Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

Gastronomie:

  • Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Bibliotheken und Archive:

  • Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

Clubs / Discotheken:

  • Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je fünf Quadratmeter möglich. Bislang ist es eine Person je zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche.

Sollten die Inzidenzen im Landkreis jedoch sieben Tage in Folge über die 35-Marke steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten wieder die bisherigen Maßnahmen.

Ab einem Inzidenzwert von mehr als 50 und einem diffusen, also nicht klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, werden kreisgenau ein ganzes Bündel an Maßnahmen angeordnet. Dazu zählen unter anderem Verschärfung der Kontaktregeln, generelle Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Teilnahmebegrenzungen für Veranstaltungen oder Zugangsbegrenzungen im Einzelhandel. Bei nachweislich eng eingrenzbaren Geschehen können auch nur gezielte Einzelmaßnahmen getroffen werden.

Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts des Landes Hessen. Dazu zählen beispielsweise nochmals verschärfte Kontaktregeln und eine weitere Ausweitung der Maskenpflicht, Wechselunterricht an den Schulen oder der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas.

Möglich sind die ab dem 22. Juli geltenden Lockerungen, da das Infektionsgeschehen in Hessen in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen ist. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 13,6. Zugleich bleiben die Belegungszahlen der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten konstant niedrig und die Zahl der geimpften Personen nimmt stetig zu. Die Landesregierung macht allerdings auf Erfahrungen aus anderen Ländern aufmerksam. Dort sind aufgrund teilweise sehr weitgehender Lockerungen ein vielfach schnelle Anstieg der Infektionszahlen zu beobachten. Mit Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus, die deutlich infektiöser als andere Mutationen oder der Grundtyp ist, mahnt die Hessische Landesregierung daher weiterhin zur Vorsicht.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales