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Jeder Meter zählt Der Sicherheitsabstand

Leider keine Seltenheit auf deutschen Straßen: Rücksichtslose Autofahrer interessieren sich nicht für den Sicherheitsabstand. Und das hat oft fatale Folgen - Foto: DVR/mid/akz-d

(mid/akz-d) Tagtäglich spielen sich auf deutschen Autobahnen wahre Jagdszenen ab. Es gilt das Recht des Stärkeren, so scheint es. Mit wahnwitzigen Geschwindigkeiten fahren die Unbelehrbaren dem Vordermann fast an die Stoßstange. An diesem Irrsinn haben auch drastisch erhöhte Strafen für Raser nichts geändert. Dabei ist es längst erwiesen: Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei Straßenverkehrsunfällen mit Todesfolge.

Die Gründe für zu dichtes Auffahren sind vielfältig: Neben Fehleinschätzungen sind es nach Meinung von Unfallforschern vor allem emotionale und belastende Faktoren, die zu dichtem Auffahren verleiten: Ärger, Wut, Frustration, manchmal sogar Aggression und Stress. Die Auffassung, beim Drängeln schon nicht erwischt zu werden, kann ebenfalls dazu verleiten, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten.

Dabei steht fest: Mit ausreichendem Sicherheitsabstand ist man entspannter unterwegs, kann in Notsituationen rechtzeitig reagieren, bremsen oder ausweichen. Aber wie groß muss der Abstand zum mit gleicher Geschwindigkeit vorausfahrenden Fahrzeug sein? Als Faustregel für den passenden Sicherheitsabstand bietet sich die Zwei-Sekunden-Regel an. Es geht dabei um die Strecke, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Hierzu merkt man sich einen Punkt, zum Beispiel einen Leitpfosten oder ein Verkehrsschild, den das vorausfahrende Fahrzeug passiert, und zählt „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. Wird der Punkt früher erreicht, ist der Abstand zu kurz.

Besonders außerorts bei höheren Geschwindigkeiten und schlechten Wetterbedingungen ist es sicherer, einen noch größeren Abstand einzuhalten. Im dichten Stadtverkehr ist es bei Tempo 50, trockener Straße und guter Sicht zulässig, den Abstand auf etwa 15 Meter, also rund drei Pkw-Längen, zu verkürzen. Eine weitere Regel, die häufig in Vergessenheit gerät, ist das „Fahren auf Sicht“. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann. Wer zum Beispiel auf einer Landstraße mit Tempo 80 unterwegs ist, hat nach einer gängigen Faustformel einen Anhalteweg von rund 56 Metern.