Start Hessen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz im Kreis Groß-Gerau Probebetrieb der Sirenenanlagen

Katastrophen- und Bevölkerungsschutz im Kreis Groß-Gerau Probebetrieb der Sirenenanlagen

KREIS GROSS-GERAU – Zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie zur Überprüfung der Übertragungswege und der Funktionsfähigkeit der Sirenenanlagen gibt es im Kreis Groß-Gerau jährlich zwei Probebetriebe. Die Sirenenprobebetriebe sind ein routinemäßiger Prozess, finden zweimal jährlich statt und sind kein Grund zur Besorgnis. In der aktuellen Situation mit allen möglichen Bedrohungsszenarien durch den Krieg in der Ukraine ist aber eine besondere Aufklärung gefragt. Das teilt der Fachbereich Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung Groß-Gerau mit.

Als nächster Termin für den Probealarm steht an: Mittwoch, 26. April 2023. Der Probebetrieb wird ab 11 Uhr bis 11.30 Uhr mit folgendem Signal durchgeführt: eine Minute andauernder, auf- und abschwellender Heulton mit der Bedeutung: „Rundfunk einschalten, auf Durchsagen achten!“

Das Signal dient im Gefahrenfall zur Warnung der Bevölkerung, die damit aufgefordert ist, das eigene Verhalten auf die besondere Situation hin auszurichten und nähere Hinweise dem regionalen Rundfunk oder den Medien zu entnehmen.

Der Warnton unterscheidet sich deutlich von dem möglichen zweiten Sirenensignal, einem zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute Länge, mit dem der Feueralarm akustisch angezeigt wird.

In einigen Kommunen wird zudem ein drittes Sirenensignal mit der Bedeutung: Entwarnung ausgesendet werden. Es handelt sich dabei um einen ein-minütigen ununterbrochenen Dauerton, der das Ende der besonderen Gefahrenlage signalisiert.

Der Kreis Groß-Gerau verfügt über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), welches am 26. April mit erprobt wird. Durch das Modulare Warnsystem werden unter anderem die für das Smartphone erhältlichen Warn-Apps ausgelöst. Bei diesen Warn-Apps haben sich inzwischen mehr als 50.000 Nutzer aus dem Kreisgebiet angemeldet, um Warnungen und Hinweise auf bestehende Gefahrenlagen zu erhalten.

Näheres und Hilfestellungen zu den Apps im Internet:

www.gg112.de

www.katwarn.de

https://innen.hessen.de/sicherheit/hessenwarn-jetzt-mit-wildwarner-und-notfall-widget https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in- Deutschland/MoWaS/mowas_node.html#vt-sprg-5

In einem Ernstfall warnt der Kreis Groß-Gerau parallel über die beiden Systeme (Sirenen plus Apps). Durch das Sirenensignal zur „Warnung der Bevölkerung“ in Kombination mit den Warn-Apps kann so schnell ein großer Empfängerkreis und somit ein hoher Multiplikationsfaktor erreicht werden. Die Gefahrenabwehr des Kreises ruft dazu auf, sich die Warn-Apps von hessenWARN bzw. KATWARN oder NINA auf die mobilen Endgeräte zu laden. „Teilen Sie die Warnungen und leiten Sie diese Ihren Freunden und Bekannten weiter.“

Für Fragen und zur Anforderung von Informationsmaterialien stehen die Mitarbeiter*innen im Fachbereich Gefahrenabwehr unter den Rufnummern 06152 989-918 und 989-930 zur Verfügung.

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau