RAUNHEIM-RÜSSELSHEIM – Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft. Dadurch gelten künftig strengere Grenzwerte für Kunststoff und andere Fremdstoffe im Biomüll. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Qualität des Biomülls zu verbessern, damit größere Mengen der Abfälle als Kompost und Biogas weiterverwertet werden können und gleichzeitig weniger Mikrokunststoffe in die Umwelt gelangen.
Die neue Bioabfallverordnung sieht dazu bestimmte Grenzwerte vor: Der Anteil von Kunststoff (Plastik) im Biomüll darf nicht mehr als 1 % des Gewichts betragen, der Anteil aller Fremdstoffe insgesamt nicht mehr als 3 %. Zur Überprüfung sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss der Bioabfall als Restmüll entsorgt werden. Dabei gehen nicht nur wertvolle Ressourcen verloren, die Entsorgung wird auch deutlich kostspieliger.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer seine Biotonne falsch befüllt, muss künftig damit rechnen, dass die Tonne stehen bleibt oder als gebührenpflichtige Sonderleerung behandelt wird. Hiervon sind auch Mieter betroffen, da Sonderleerungen in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Wird im Rahmen der stichprobenartigen Kontrollen dauerhaft eine übermäßige Verunreinigung des Biomülls in größeren Teilen des Stadtgebiets festgestellt, so kann dies aufgrund der höheren Entsorgungskosten in letzter Konsequenz sogar eine Erhöhung der Abfallgebühren erforderlich machen.
Der Städteservice bittet die Bürgerinnen und Bürger von Raunheim und Rüsselsheim daher, Bioabfälle korrekt zu trennen und ausschließlich biologisch abbaubare Abfälle in der braunen Tonne zu entsorgen.
„Zu den wichtigsten Ursachen für verunreinigten Biomüll zählen neben Lebensmittelverpackungen auch die Plastikbeutel, in denen der Bioabfall in der Küche gesammelt wird“, erklärt Marcel Seitz, Leiter der Entsorgungslogistik beim Städteservice. „Plastikbeutel, genauso wie ‚kompostierbare‘ Bioplastiktüten gehören nicht in die braune Tonne, da sie in den Kompostieranlagen nicht verrotten und dadurch den Verwertungsprozess stören.“
Empfehlenswert sei es daher, den Biomüll von vornherein in Papiertüten zu sammeln. Alternativ kann ein wiederverwendbarer Sammelbehälter mit Zeitungspapier ausgelegt werden, welches die Flüssigkeit der Abfälle aufsaugt und ebenfalls mit in die braune Tonne darf.
Reißfeste Papiertüten erhalten Bürgerinnen und Bürger von Raunheim kostenlos am Empfang der Stadtverwaltung oder auf dem Wertstoffhof Raunheim zu den bekannten Öffnungszeiten. Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger können die Tüten für einen geringen Preis im Servicecenter des Städteservice erwerben.
Das darf in die braune Tonne:
- alte Lebensmittel (ohne Verpackung!)
- Obst- und Gemüseabfälle
- Reste von gekochten Speisen (keine Suppen und Soßen)
- Eierschalen
- Kaffeesatz und Kaffeefilter
- Teebeutel
- Pflanzenreste
- Baum- und Heckenschnitt
- Gras und Laub
- Blumenerde in geringen Mengen
- Papiertaschentücher
- Holzspäne und Sägemehl aus unbehandeltem Holz
Das darf nicht in die braune Tonne:
- Plastikbeutel
- „kompostierbare“ Bioplastiktüten
- Kunststoffverpackungen
- Folien
- Getränkekartons
- Bauschutt
- Staubsaugerbeutel sowie deren Inhalt
- Straßenkehricht
- Asche
- Katzenstreu
- Zigarettenkippen
- Babywindeln
- Damenbinden
- andere nicht biologisch abbaubare Fremdstoffe
Städteservice
Raunheim Rüsselsheim AöR