Start Hessen Keine Gebühren für Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

Keine Gebühren für Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

RÜSSELSHEIM – Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main möchte weiterhin auf Gebühren für Kinderbetreuung in Betreuungseinrichtungen verzichten, bis Kitas, Kindertagespflege, Betreuungsschulen und Horte wieder zum Regelbetrieb zurückgekehrt sind. Der Magistrat hat den Stadtverordneten dazu am heutigen Dienstag eine Tisch-Vorlage zur Beschlussfassung in der aktuellen Sitzungsrunde zugeleitet. Hiermit würden auch die Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb entfallen, der nach Beschluss der hessischen Landesregierung am kommenden Dienstag (2. Juni) in den Betreuungseinrichtungen anläuft. Für Eltern sind dann nur noch anteilig die pauschalen Gebühren für das Mittagessen zu zahlen. Damit die Träger von freien und konfessionellen Kitas bei ihren Gebühren analog verfahren können, würde der Einnahmeverlust im Rahmen eines Defizitausgleichs von städtischer Seite aufgefangen. Die Betreuungsgebühren sollen erst dann erhoben werden, wenn die satzungsgemäße Leistung im Sinne eines Regelbetriebs wieder vollumfänglich erbracht werden kann.

„Pädagogische Konzepte sind unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weder in der Notbetreuung, noch im eingeschränkten Regelbetrieb vollumfänglich umsetzbar. Noch wissen wir nicht, wie lange Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus notwendig sein werden und wie der eingeschränkte Regelbetrieb zeitlich und organisatorisch umgesetzt werden kann. Ein normales Arbeiten in den Einrichtungen wird erst dann wieder möglich sein, wenn das Betretungsverbot aufgehoben wird und die Betreuungseinrichtungen zum Regelbetrieb zurückkehren können. In den Satzungen der Stadt Rüsselsheim am Main für die Betreuungssysteme gibt es für eine vergleichbare Situation keine Regelungen. Deswegen war es unser Ziel, bis zur Rückkehr zum Regelbetrieb eine praktikable Lösung zu finden, damit für Eltern und Verwaltung Planungssicherheit entsteht. Damit wollen wir Familien und Alleinerziehende finanziell entlasten“, erläutert Bürgermeister Dennis Grieser.

Die Vorlage macht zudem einen Vorschlag, wie die unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen während des Betreuungsverbots vom 16. März bis 1. Juni gleichbehandelt werden können. Denn während in der Satzung für die städtischen Kitas bereits geregelt war, dass keine Gebühren entstehen, wenn die Einrichtung für fünf aufeinanderfolgende Betreuungstage oder länger geschlossen bleibt, gab es für die Kindertagespflege und die Betreuungsschulen keine vergleichbare Regelung. Daher wird den Rüsselsheimer Stadtverordneten vorgeschlagen, auch auf die Kostenbeiträge von Eltern für die anderen Betreuungseinrichtungen zu verzichten. Dieser Vorschlag wurde kreisweit im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung entwickelt, um zu einer einheitlichen Regelung zu kommen.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales