Marienborn – Ortsvorsteher Dr. Claudius Moseler teilt mit, dass die Fraktionen des Marienborner Ortsbeirates sich einig sind, dass hinsichtlich der Klage des Ortsbeirates vor dem Verwaltungsgericht Mainz keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Der Ortsbeirat Marienborn hatte den Mainzer Stadtrat verklagt, weil dieser gegen den Beschluss des Marienborner Gremiums in einigen Marienborner Straßen im Gewerbegebiet die gebührenpflichtige Straßenreinigung durch den Entsorgungsbetrieb beschlossen hatte. Geplant ist dies seitens der Stadt Mainz nun auch im Neubaugebiet „Hinter den Wiesen“. In den übrigen Bereichen von Marienborn bleibt es bei der Straßenreinigung durch die Anwohnerinnen und Anwohner.
Der Ortsbeirat sah darin einen Verstoß gegen den Eingemeindungsvertrag von 1969. In § 17 heißt es dazu: „Die derzeitige Regelung der Gemeinde über die Straßenreinigung wird beibehalten, es sei denn, dass vom Ortsbeirat eine Änderung der Verhältnisse gewünscht wird oder dass der Ortsbeirat zu Änderungswünschen der Stadt seine Zustimmung gibt.“ Die Klage des Ortsbeirats wurde nun vom Verwaltungsgericht Mainz abgewiesen. „Wir haben die Urteilsbegründung analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass weitere Schritte voraussichtlich leider wenig erfolgversprechend sein werden“, so Ortsvorsteher Dr. Claudius Moseler.
„Das Gericht legt die entscheidende Vertragsklausel des Eingemeindungsvertrags so aus, dass diese durch den Stadtratsbeschluss 1974 über die Neufassung der damaligen Straßenreinigungssatzung seine Bedeutung und Rechtswirkung verloren habe. Dass sich mit dem damaligen Satzungsbeschluss die Verhältnisse gar nicht geändert hatten, was die Frage der Straßenreinigungsverpflichtung durch die Anwohner angeht, spielt für das Gericht dabei keine Rolle. Eine wirkliche Änderung der Verhältnisse wäre aber bei der Auslegung der Klausel schon von wesentlicher Bedeutung gewesen“, so Dr. Ulrich Mühl, Anwalt des Ortsbeirates Marienborn. „Dass der Ortsbeirat damit seine Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag in diesem Punkt verloren hat, ist aus meiner Sicht fragwürdig. Die Rechte des Ortsbeirates sind hier leider beschnitten worden. Ich für meinen Teil bin dafür, dass Marienborn weiterhin komplett in der Anliegerreinigung verbleibt“, ergänzt Moseler.
Die Stadt Mainz hatte sogar die Zulässigkeit der Klage durch den Ortsbeirat in Frage gestellt. Hier hat das Verwaltungsgericht allerdings entgegen der Auffassung der Stadt Mainz klar festgestellt, dass hier die Rechte des Ortsbeirats verletzt sein könnten.