Start Hessen Kleingärten müssen gerettet werden SPD unterstützt Anliegen der Bischofsheimer Bürger

Kleingärten müssen gerettet werden SPD unterstützt Anliegen der Bischofsheimer Bürger

Foto: SPD-Bischofsheim

BISCHOFSHEIM – Die Bischofsheimer SPD stellt sich auf die Seite der Bürger, die ihre Kleingärten am Ortsausgang Richtung Nauheim erhalten und legal weiter betreiben wollen. Dies wäre möglich, wenn die Gemeinde zeitnah einen Bebauungsplan für dieses Gelände neben dem Friedhof aufstellt. Bisher ist das aber nicht passiert – dadurch müssen die Kleingärtner befürchten, ihre oft über Jahrzehnte gepflegten Areale am Ende einzubüßen. „Wir kämpfen, damit das nicht passiert“, so der Fraktionsvorsitzende Rüdiger Maurer.

Aus diesem Grund haben die Sozialdemokraten jetzt eine dringliche Anfrage an den Gemeindevorstand und an Bürgermeister Ingo Kalweit gerichtet. Sie weisen darauf hin, dass Kleinbauten und „wilde“ Gärten im Außenbereich nach EU- und Bundesrecht entweder durch einen Bebauungsplan legalisiert – oder aber entfernt werden müssen. „Eigentlich ist das kein neues Thema für Bischofsheim“, sagt die SPD-Ortsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Kerstin Geis, „sondern bekannt durch die lange andauernde Debatte um das Mainvorland. Um so unverständlicher, dass der Bürgermeister bislang nicht im Sinne der Bürger tätig geworden ist.“

Weiteres Nichtstun bedeutet Räumung der Gärten
Mehrere Pächter von Gartenparzellen sind in jüngster Zeit an die Sozialdemokraten herangetreten und haben die gefährliche Verzögerung seitens der Verwaltungsspitze beklagt. Denn „Aussitzen“ funktioniert nicht: Weiteres Nichtstun führt unweigerlich zur Räumung der Flächen und damit zur Vernichtung der über lange Zeit aufgebauten Anlagen. Mit ihrem Vorstoß will die SPD nun klären, warum die Erstellung eines Bebauungsplans bisher nicht eingeleitet wurde und ob das im nächsten Jahr endlich passieren soll.

Denn dieser Schritt muss sauber vorbereitet werden: „Die Mittel für das Planverfahren sollten im Haushalt 2021 vorgesehen werden, damit die Situation in einem positiven Sinne bereinigt werden und der Bebauungsplan bis Ende 2021 vorliegen kann“, verdeutlicht Rüdiger Maurer. „Andere Kommunen im Kreis haben vorgemacht, dass das geht – es muss nur der Wille da sein, jetzt tätig zu werden. Es geht hier um ein berechtigtes Anliegen der Bürger!“

Kerstin Geis