RÜSSELSHEIM – Nach der guten Resonanz auf das ersten Sonderimpfen in der Rüsselsheimer Großsporthalle starten der Landkreis Groß-Gerau und die Stadt Rüsselsheim am Main nun eine zweite Impfaktion. Diese soll am 23. Juli (Freitag) und 25. Juli (Sonntag) stattfinden, dafür wird erneut die Großsporthalle in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr ihre Pforten öffnen. Doch diesmal werden nicht nur alle Rüsselsheimerinnen und Rüsselheimer vom spontanen Impfen ohne Voranmeldung profitieren können, sondern alle Menschen ab 16 Jahren, die innerhalb des Landkreises Groß-Gerau wohnen.
„Die Großsporthalle in Rüsselsheim ist ideal für eine groß angelegte Impfaktion. Wie sich gezeigt hat, sind bis zu 350 Impfungen pro Tag kein Problem. Daher freuen wir uns, dass die Stadt Rüsselsheim den Kreis bei dem wichtigen Impfanliegen unterstützt“, erklärt Landrat Thomas Will. Genau wie Oberbürgermeister Udo Bausch möchte er das Impfen näher an die Menschen bringen und auch künftig weitere niederschwellige Impfmöglichkeiten anbieten.
Mit dem gewählten Impftermin schlagen Kreis und Stadt zwei Fliegen mit einer Klappe: Am Freitag (23. Juli) und Sonntag (25. Juli) wird das Impfzentrum des Kreises Einmalimpfungen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson und Erstimpfungen mit dem mRNA-Imfpstoff Comirnaty von Biontech durchführen. Mit dem Biontech-Impfstoff ist auch eine Impfmöglichkeiten für junge Menschen ab 16 gegeben, sofern sie von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Der Samstag dazwischen (24. Juli) ist dagegen kein Ruhetag, sondern reserviert für alle, die noch ihre Zweitimpfung aus dem ersten Sonderimpftermin mit Biontech benötigen. Auf diese Weise lassen sich Organisations-, Aufbau- und Logistikaufwände optimieren.
Die Teilnahme an der Impfung ist grundsätzlich ohne Anmeldung möglich. Die Stadt Rüsselsheim weist allerdings darauf hin, dass sich Impfwillige vorab die Aufklärungsmerkblätter und die Einverständniserklärungen auf der Webseite der Stadt herunterladen (https://www.ruesselsheim.de/corona-infos/sonderimpfung.html) sollen. Das vorherige Lesen und Ausfüllen der Bögen verkürzt mögliche Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Anmeldung vor Ort.
Mitzubringen zum Impfen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse und nach Möglichkeit ein Impfpass. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis oder ein Reisepass, vorgelegt werden. Nur damit lässt sich zweifelsfrei nachweisen, dass der Wohnort im Kreisgebiet liegt und diejenige Person zum Kreis der Impfberechtigen zählt.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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