FLÖRSHEIM – Im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Flörsheim am Main hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr eine Leinenpflicht für Hunde beschlossen.
So sind Hunde im Zeitraum April bis Oktober zwischen 9 und 19 Uhr auf den entsprechenden Wegen anzuleinen. Hierzu hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien Wege bestimmt, auf denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Hunden, Fußgängern und Radfahrern gekommen ist. Durch eine neue Beschilderung sind sie nun entsprechend gekennzeichnet.
Die allgemeine Leinenpflicht gilt in folgenden Bereichen: In Wicker ab der Kreuzung Weingartenstraße /Am Steinweg über den Steinweg bis zur Flörsheimer Warte und ab Anfang Landwehrweg bis zur Flörsheimer Warte. In der Flörsheimer Kernstadt ab dem Bootshaus am Main entlang, inklusive aller Verbindungswege, bis zur Kreuzung des Fußweges mit dem Konrad-Adenauer-Ufer hinter dem Spielplatz am Gänskippel. Weiterhin ab dem Bootshaus bis zum Artelgraben sowie ab dem Feldeingang an der Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße /Rheinallee bis zum Feldeingang in der Kurve der Werner-von-Siemens-Straße.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ist es zudem aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit verboten, Hunde im Bereich von Landschaftsschutzgebieten, im Abstand von zehn Metern zu Gewässern außerhalb des bebauten Gebietes sowie in den entsprechend beschilderten Bereichen frei umherlaufen zu lassen.
Alle Regelungen und Gültigkeitsbereiche sind auch im Anhang der Gefahrenabwehrverordnung unter https://www.floersheim-main.de/Bürgerservice/Ortsrecht-und-Satzungen/ zu finden.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main