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Listenhunde entlarvt

RÜSSELSHEIM – Der Stadt Rüsselsheim am Main ist es in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen für Hundewesen gelungen, zwölf Vierbeiner, die nicht als Listenhunde oder gefährliche Hunde beim Steueramt angemeldet wurden, als solche zu identifizieren. Grund für die Überprüfung ist die Tatsache, dass diese Hunde erlaubnispflichtig sind und besondere Kenntnisse von den Halterinnen und Haltern erfordern. Unter die Lupe genommen wurden insbesondere Hunderassen, die offiziell nicht anerkannt sind. Dies betraf zum Beispiel die Rassen Old-English-Bulldog, American Bully und Pocket-Bully, die zwar keine expliziten Listenhunden sind, aber nach der hessischen Gefahrenabwehrverordnung trotzdem als gefährliche Hunde gelten, sofern sie dem äußeren Erscheinungsbild nach mit Listenhunden vergleichbar sind. Außerdem wurden Hunde überprüft, die als Miniatur-Bullterrier angemeldet wurden. Grundsätzlich sind diese keine Listenhunde. Es stellte sich allerdings heraus, dass einige doch größer waren und somit zu den Listenhunden der Bullterrier zählen.

Die Stadt hat 31 Hunde überprüft und ein Rassegutachten angeordnet. Für die bisher falsch angemeldeten Hunde müssen die Halterinnen und Halter nun die Erlaubnis zum Halten des Hundes beantragen und dafür unter anderem eine Sachkundeprüfung und einen Wesenstest des Hundes vorlegen. Häufig stammten die Hunde von unseriösen Verkäufern, die die Hunde falsch eingeordnet haben.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales