Start Hessen Öffnung der Gastronomie: Inhaber kooperativ bei der Beratung durch das Ordnungsamt

Öffnung der Gastronomie: Inhaber kooperativ bei der Beratung durch das Ordnungsamt

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Seit dem 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe unter bestimmten Auflagen des Landes Hessen wieder ihren Service vor Ort anbieten. Gaststätten, Bistros, Cafés oder Eiscafés, in denen Gäste verweilen können, sind in einer Übersicht auf der Homepage der Stadt (www.gigu.de) in der Rubrik „Corona-Virus/Gastronomie in GiGu – Wer bietet was an?“ mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

Aufgrund der strengen Auflagen, die für den Schutz vor einer möglichen Ansteckung mit dem Covid-19-Virus unumgänglich sind, ist es nicht jedem Betrieb möglich, vor Ort zu bewirten. So müssen die Inhaber dafür sorgen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und eventuell des weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Bei Bewirtung in geschlossenen Räumen sowie im Außenbereich müssen die Namen, Anschrift und Telefonnummern der Gäste erfasst werden, damit mögliche Infektionen nachverfolgt werden können. Eine Mund-Nasen-Bedeckung des Personals ist genauso notwendig wie verschiedene Hygienemaßnahmen in den Räumen. Über alle Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen die Betriebe zudem in Form von Aushängen informieren.

Damit diese notwendigen Maßnahmen eingehalten werden, kontrolliert das städtische Ordnungsamt die Betriebe. „Wie mir berichtet wurde, sind die meisten Gastronomen sehr kooperativ bei der Umsetzung der Verordnung“, sagte Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha. Unklarheiten lassen sich in Gesprächen mit den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes offensichtlich schnell aus dem Weg räumen. „Das ist sehr erfreulich und lässt hoffen, dass auch in der derzeitigen Situation sowohl die Besucher als auch die Inhaber von der Lockerung der Maßnahmen für die Gastronomie profitieren“, so der Bürgermeister. Es werde sicher noch länger dauern, bis die Gastronomie und auch der Einzelhandel wieder unter normalen Bedingungen arbeiten und Umsätze verzeichnen können, die für ihr weiteres Bestehen dringend notwendig sind.

Deshalb appelliert Puttnins-von Trotha an alle Bürgerinnen und Bürgern, die Leistungen der örtlichen Gewerbetreibenden in Anspruch zu nehmen, seien es die Angebote vor Ort oder alternative Angebote, wie zum Beispiel den Abhol- und Lieferservice.

Katharina Schmidt