RÜSSELSHEIM – Wer mit einem Auto Radfahrende überholt, muss innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Meter und außerorts von zwei Metern einhalten. Diese bußgeldbewährten Regelungen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbindlich bereits seit April 2020 vor, doch bekannt dürfte sie nur wenigen Autofahrerinnen und -fahrern sein.
Auf diesen Sicherheitsabstand wird der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rüsselsheim künftig auf ihren Dienstwagen mit einem Aufkleber des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) hinweisen. Die neon-gelb leuchtenden Aufkleber haben Oberbürgermeister Udo Bausch und Stadträtin Marianne Flörsheimer, die für Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung, Lärmabwehr und Klimaschutz zuständig ist, am Freitag (23. Oktober) aus den Händen von Mario Schuller vom ADFC Kreis Groß-Gerau e.V. auf dem Landungsplatz entgegengenommen.
„Das Thema ist sehr wichtig, denn die wenigsten wissen, wie wesentlich Abstandhalten für alle ist. Unfälle zwischen Radfahrenden und Autos können heftig sein. Daher mein Appell an alle: Nehmen Sie im Straßenverkehr den Abstand ernst, haben Sie etwas Geduld beim Überholen und zeigen gegenseitige Rücksichtnahme“, sagt Oberbürgermeister Bausch.
Auch Marianne Flörsheimer wünscht sich mehr Sicherheit, denn: „Nur wer sich im Straßenverkehr sicher fühlt, fährt auch häufiger Fahrrad. Das gilt insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Aufklärung über die neue Straßenverkehrsregelung ist daher angesagt und darum bin ich dem ADFC für die Aktion auch so dankbar.“
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales