HOCHHEIM – Das Ordnungsamt informiert in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken über das Thema Rattenbekämpfung. Grundsätzlich sind Ratten im Kanal vorhanden, dies lässt sich nicht verhindern. Sie wollen dort nicht bleiben, sodass sie nach einem Weg nach „draußen“ suchen und diesen auch finden, falls der Kanal nicht dicht ist.
Bei den anliegenden Grundstücken an den Kanal muss durch die Hauseigentümer kontrolliert und sichergestellt werden, dass keine offenen Leitungen vorhanden sind, sodass die Ratten den Kanal nicht verlassen können.
Gemäß der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18.05.1971) sind die Eigentümer der Grundstücke verpflichtet, einen Schädlingsbefall der Stadt zu melden und auf eigene Kosten eine Schädlingsbekämpfung durchzuführen. Falls dies nicht durchgeführt wird, kann der Eigentümer mittels Bescheides aufgefordert und notfalls eine kostenpflichtige Ersatzvornahme von der Stadt durchgeführt werden.
Zusätzlich sammelt die Stadt alle angezeigten Sichtungen bzw. Meldungen von Ratten. Daran orientiert, wird eine ergänzende Beköderung im Kanal vorgenommen. Eine Beköderung im öffentlichen Kanalnetz erfolgt mittels der Aufstellung von Köderboxen und einer Markierung. Wo sich die Box befindet, ist von außen nicht sichtbar oder gekennzeichnet. Die Köderboxen sind je nach Befall flexibel einsetzbar und der Standort wird durch eine Dokumentation erfasst. Künftige Standorte werden auch anhand von Meldungen ggfls. ergänzt.
Magistrat der Stadt Hochheim am Main