Start Gesellschaft Reinigungspflicht regelmäßig nachkommen Größere Mengen an Laub richtig entsorgen

Reinigungspflicht regelmäßig nachkommen Größere Mengen an Laub richtig entsorgen

MAINZ –  Schön anzusehen, aber dennoch lästig: buntes Herbstlaub. Jedes Jahr kommen so in Mainz etwa 700-800 Tonnen Herbstlaub zusammen.  Daher sind Anwohner und Grundstückseigentümer, bei denen nicht gebührenpflichtig durch den Entsorgungsbetrieb gereinigt wird, dazu verpflichtet, Bürgersteige und Straßen verkehrssicher zu halten. Sonst könnten auf Laub ausrutschende Passanten Schadensersatzansprüche erheben.

Entscheidend ist für die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht, wo das Laub liegt. Denn dort muss die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, gereinigt werden. Diese zu reinigende Fläche reicht bis zur Mitte der Straße inklusive aller Fuß- und Radwege sowie Parkbuchten und Haltestellen. Der Reinigungspflicht ist regelmäßig nachzukommen, mindestens einmal wöchentlich vor Sonn- und Feiertagen. Witterungsbedingt muss, je nach Laubfall, auch häufiger gereinigt werden, so dass die Sicherheit auf den Geh- und Fahrwegen gewährleistet ist.

Manchmal reicht jedoch die Biotonne am Haus nicht für die großen Laubmassen aus. Dann können Sie das kostenlose Angebot des Entsorgungsbetriebes in Anspruch nehmen und ihr Laub/Grünabfall bei den Mainzer Wertstoff- und Recyclinghöfen abgeben. Die Wertstoffhöfe nehmen von Privathaushalten bis max. 2 m³ Grünabfall/Laub kostenfrei an, bei den Recyclinghöfen sogar pro Tag bis zu 600 kg Grünabfall/Laub – ebenfalls kostenfrei.

Alternativ können die kostengünstigen Grünabfallsäcke der Stadt Mainz genutzt werden. Für 2,00 Euro sind diese widerstandsfähigen Papiersäcke (Fassungsvermögen 70 Liter) in verschiedenen Verkaufsstellen – unter anderem im Mainzer Umweltladen – erhältlich.

Die Verkaufsstellen finden sich im Internet (www.eb-mainz.de) oder können bei der Abfallberatung unter Telefon 12 34 56 erfragt werden.

red