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Sicher und gesund im Wahllokal? Die Unfallkasse informiert

Symbolfoto, Quelle: Pixabay
UKRLP-Wahlkabine – Foto: Unfallkasse Rheinland-Pfalz

RHEINLAND-PFALZ – Wenn am 14. März in Rheinland-Pfalz Landtagswahlen sind, werden – auch in Zeiten der Corona-Pandemie – wieder zahlreiche Wahlhelfende im Einsatz sein. Denn neben der Stimmabgabe durch die Briefwahl haben Bürgerinnen und Bürger auch wieder die Möglichkeit, ihre Stimmen in Wahllokalen abzugeben.

Damit die bei den Wahlen ehrenamtlich Tätigen und Beschäftigten ihre wichtigen Aufgaben für die Allgemeinheit sicher durchführen können, müssen die Infektionsschutz-rechtlichen Regelungen entsprechend der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) berücksichtigt werden. Außerdem sind konkretisierende Allgemeinverfügungen der zuständigen Kommunalverwaltungen zu beachten.

Welche Aspekte bei der Organisation und Einrichtung der Wahllokale und am Wahltag mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen sind, hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit Landeswahlleiter Marcel Hürter zusammengefasst. Diese Information soll allen Beteiligten als Orientierung dienen. Sie beinhaltet auch den Versicherungsschutz für Wahlhelfende.

Dazu zählen beispielsweise die Ausweisung möglichst großer Wahlräume, die grundsätzliche Maskenpflicht im Wahlraum der Zugang zu den Wahlräumen unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Viele weitere Informationen für Wahlhelfende und Stimmberechtigte sind im Infoblatt der Unfallkasse unter www.ukrlp.de zusammengefasst.

Mara Stahlhofen
Unfallkasse Rheinland-Pfalz