GONSENHEIM – Schon unmittelbar nach der Silvesternacht 2023/2024 hatte die CDU-Fraktion im Januar einen einstimmig verabschiedeten Antrag im Ortsbeirat vorgelegt, in dem eine Böllerverbotszone rund um den Gonsenheimer Wildpark gefordert worden war. In der letzten Sitzung des Jahres hat das Gremium nun einen gemeinsamen Antrag mit demselben Inhalt auf den Weg gebracht. Jetzt mit dem Zusatz, dass die Stadtverwaltung den Spielraum nutzt, den sie „im Rahmen des geltenden Sprengstoffgesetzes hat“, das Verbot noch vor dem anstehenden Jahreswechsel für den gesamten Bereich um den Wildpark zu verhängen. Demnach könne die Verwaltung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Gebäuden verbieten, die besonders leicht in Brand geraten können.
Wie bereits im Januar berichtet, sei in der Silvesternacht in der Kirchstraße entlang des Wildparks beobachtet worden, wie Tiere in Panik und Angst in ihren Gehegen herumgerannt seien. Auch sie könnten Angststörungen entwickeln. Die Verletzungsgefahr bei den Hirschen sei besonders groß, hatte damals Manuela Müller-Horn (CDU) als Vorsitzende des Fördervereins Wildpark erklärt. „Sie können sich in ihrer Panik mit ihren Geweihen gegenseitig verletzen, außerdem können sie im Zaun oder an Bäumen und Sträuchern hängen bleiben.“ Auch die Gefahr von Feuer hatten die Antragsteller damals angesprochen. Es gebe viel Heu und Stroh auf dem Zoogelände, außerdem seien viele der Unterkünfte der Tiere aus Holz gebaut.
Dies betonten die Antragsteller jetzt erneut. „Es gibt sehr viel brennbares Material auf dem Gelände“, so Ortsvorsteher Josef Aron (Grüne). Und auch die Geländestruktur mit den vielen Bäumen sei förderlich für ein Feuer. „Da brauchen wir ein juristisches Konstrukt, um Rechtssicherheit zu bekommen“, betonte auch Mathias Huber (CDU). Die Verwaltung müsse nun schnell eine Lösung finden, immerhin seien es nur noch wenige Wochen bis zum Jahresende, mahnte Jochen Wecker (Grüne).
Wie schon in der Januarsitzung kritisierte das Gremium erneut die Rücksichtslosigkeit mancher Bürgerinnen und Bürger. Es sollte doch jedem klar sein, dass Böller und Raketen dort, wo Tiere so wie im Wildpark leben, nicht gezündet werden. Letztlich liege es im Ermessen der Verwaltung, wie weit eine Verbotszone abgesteckt werden sollte. Grundsätzlich dürfe im Wald im Bereich von Altenheimen oder Friedhöfen kein Silvesterfeuerwerk abgebrannt werden.
kga