Start Hessen Stadt erstattet Betreuungskosten bei fehlendem Kindergartenplatz

Stadt erstattet Betreuungskosten bei fehlendem Kindergartenplatz

Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

FLÖRSHEIM – Trotz stetigem Ausbau der Kita-Plätze in Flörsheim am Main kann nicht allen Kindern direkt ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ein Kindergartenplatz angeboten werden. Wenn Eltern dadurch anderweitige Betreuungskosten entstehen, können sie sich einen Teil der Kosten von der Stadt erstatten lassen. Dazu leitet die Stadt die Förderung des Landes weiter, die sie zur Beitragsfreistellung des Basismoduls erhält. Dies sind je Kind aktuell rund 141 Euro im Monat.

Anträge auf Erstattung von Betreuungskosten, die ab Januar 2021 entstanden sind beziehungsweise entstehen, können maximal zwei Monate rückwirkend gestellt werden. Für Ansprüche, die bereits im Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2020 entstanden sind, können Anträge noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Das Antragsformular kann von der städtischen Homepage heruntergeladen oder über das Amt für Familien, Soziales und Wohnen, Telefon 06145 955-153, bezogen werden.

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main