GINSHEIM-GUSTAVSBURG – In diesem Jahr werden für die städtischen Obstbäume keine Pflückscheine ausgegeben. Interessierte Obstliebhaber können die Bäume jedoch abernten und das Fallobst vom Boden einsammeln. Im Volksmund wird das Aufklauben der Reste als „Stoppeln“ bezeichnet.
Die Stadt gibt die Obstbäume zu diesem Zweck für zwei Wochen, in der Zeit vom 22. September bis zum 8. Oktober, frei. Vor dem Pflücken sollte man sich sicher sein, dass es sich wirklich um einen Baum der Stadt handelt. Diese und weitere Informationen zum Thema erteilt Dominic Kreuzberger vom Umweltbüro der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 06144 / 20-169.
Beim Betreten der Obstwiesen ist zu beachten, dass auf den Flächen keine Schäden entstehen. Ebenso sind die Bäume zu schonen und dürfen nicht geschüttelt werden. Auch ein Ziehen oder Reißen an den Ästen ist nicht erlaubt. Damit viele Bürger davon etwas haben, soll das Obst nur in haushaltsüblichen Mengen geerntet werden. Wie es auch ganzjährig untersagt ist, dürfen Feldwege und Wiesen zum Stoppeln nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
Hier noch ein wichtiger Hinweis: Einige Bäume sind als reserviert gekennzeichnet. Diese werden im Rahmen naturpädagogischer Maßnahmen von Kinder- und Jugendgruppen abgeerntet.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg