BRETZENHEIM – Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des zweiten Lockdowns beschäftigten nun auch den Bretzenheimer Ortsbeirat in seiner jüngsten Sitzung. In einem gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD an die Verwaltung spricht sich das Gremium dafür aus, künftig virtuelle Sitzungen für den Ortsbeirat bei entsprechenden Notlagen zu ermöglichen. Nach Paragraf 35,3 der Gemeindeordnung sei es möglich, dass bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen Beschlüsse auch im Umlaufverfahren oder per Telefon- oder Videokonferenz zu verfassen sind. Voraussetzung für eine virtuelle Sitzung sei eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder, erläuterten die Fraktionen. „Am liebsten tagen wir in Präsenzkonferenz, aber wir wissen alle nicht, wie das weitergeht“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Wiegert, der das Gremium für alle Eventualitäten gewappnet sehen will.
Große rechtliche Bedenken äußerte Uwe Marschalek (FDP). „Paragraf 35 gibt das nicht her, die Gemeindeordnung erlaubt solche Sitzungen nicht“, sagte er. Solche Ausnahmesituationen seien nur für Gremien wie etwa den Landtag gültig, nicht aber für Ortsbeiräte. Peter Schau (SPD) ergänzte, er habe gar nicht die technischen Möglichkeiten, um an einer solchen Videokonferenz teilzunehmen. „Man kann sich in Videokonferenzen auch telefonisch einwählen“, entgegnete Alena Haub (Grüne). Dr. Peter Schenk (ÖDP) bezeichnete die erweiterte Maskenpflicht nicht als Notsituation. „Wir können uns auch so treffen.
Die Christdemokraten signalisierten dagegen Zustimmung. „Wir würden mitgehen“, sagte CDU-Fraktionschef Manfred Lippold. Der Ortsbeirat sei in allen Kompetenzen beschnitten worden, er sei jetzt schon auf die Antwort der Verwaltung gespannt. Ähnlich äußerte sich Ortsvorsteherin Claudia Siebner (CDU): „Wenn ein Gremium von den Bürgern direkt gewählt wird, dann muss es auch Kompetenzen haben, die ihm zugesprochen werden.“ Der gemeinsame Antrag von Grünen und SPD, Online-Konferenzen auch für Ortsbeiräte zu ermöglichen, wurde mit elf Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen sowie einer Enthaltung auf den Weg gebracht.