HOFHEIM – Waldbrand-Alarmstufe A besteht im Stadtwald Hofheim seit dem 22. April nicht nur auf dem Papier: Am Wochenende waren die Feuerwehren Hofheim bei vier Bränden im Einsatz. Deshalb der eindringliche Appell an alle Besucherinnen und Besucher: Rauchen und offenes Feuer im Wald sind verboten. Der angekündigte Regen kann die Lage entspannen, aber nicht wirklich ändern – es sei denn, es würde einige Tage regnen und der trockene Waldboden würde durchweicht.
Bei allen Bränden hatten die Wehrleute erheblichen Aufwand. Es galt nicht nur, die Feuer zu löschen, sondern auch dafür zu sorgen, dass Glutnester im trockenen Waldboden nicht wieder entflammen. Dazu musste der Boden gründlich gewässert und dafür zum Teil auch auf größeren Flächen umgegraben werden.
Ordentlich Wasser brauchten die Feuerwehren beim Brand im Langenhainer Waldgebiet am Judenkopf und in Hofheim im Bereich des Kreuzweges, wo Reisig auf einer Fläche von circa 16 Quadratmetern brannte.
In Lorsbach in der Verlängerung Neueburgstraße musste ein noch glimmendes Lagerfeuer im Wald gelöscht werden. Ein weiteres Ausbreiten konnte glücklicherweise verhindert werden.
Die vierte Brandstelle im Bereich der Vincenzstraße befand sich mitten im Wald und war mit den wasserführenden Feuerwehrfahrzeugen nicht erreichbar. Das Feuer auf einer Fläche von circa 1000 Quadratmetern wurde zunächst mittels Feuerpatschen eingedämmt, um eine Ausbreitung zu vermeiden. Für die Wasserversorgung wurden rund 450 Meter Schläuche gelegt.
Damit sich Brände dieser Art, die glücklicherweise rasch entdeckt und gelöscht wurden, nicht wiederholen, müssen alle Waldbesucherinnen und -besucher ein paar Regeln befolgen und, so appelliert Stadtrat Bernhard Köppler, bei dieser Trockenheit besonders aufmerksam sein. „Jeder kann mithelfen, Waldbrände zu vermeiden“, betont er. „Es gibt einige wenige, aber sehr wichtige Punkte, die man als Waldbesucher derzeit beachten muss.“
Folgende Verhaltensregeln gelten bei der aktuellen Waldbrandgefahr:
- Grillen: Die städtischen Grillstellen sind seit Mitte März ohnehin wegen der Corona-Pandemie gesperrt. Diese Sperrung muss unbedingt respektiert werden. Auch außerhalb offizieller Grillstellen darf keinesfalls Feuer entfacht werden. Sollten andere Grillplätze nicht gesperrt sein, muss darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht wird.
- Rauchen im Wald ist verboten. Brennende Zigarettenstummel dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster.
- Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen. Deshalb verbietet es sich, Flaschen im Wald liegenzulassen.
- Wege zu den Wäldern müssen frei bleiben. Sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Pkw sind deshalb ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen, da sich dieser entzünden kann.
- Nutzfeuer nach Definition der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV HE) sind bis auf Weiteres nicht gestattet.
Wer einen Waldbrand oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr (Notruf 112) informieren. „Wer dafür ein Smartphone nutzt, ermittelt möglichst über die App ,Hilfe im Wald‘ den nächstgelegenen Rettungspunkt und teilt ihn den Rettungskräften mit. So können diese den Einsatzort noch schneller auffinden“, sagt Erster Stadtrat Wolfgang Exner.
Wer die Wärme mag, wurde in diesem Frühjahr bereits sehr verwöhnt. Für den Wald werden die frühen hohen Temperaturen und vor allem Trockenheit kritisch gesehen. Die Wasservorräte in den Waldböden und der Vegetation haben bereits so früh im Jahr ungewöhnlich stark abgenommen. Für Hessen hat das Umweltministerium deshalb am 22. April die Waldbrand-Alarmstufe A ausgerufen. Sollte die Alarmstufe erhöht werden, können vorübergehend Waldwege und -flächen gesperrt werden. Für diese Maßnahmen bittet die Stadt Hofheim die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis.
Kreisstadt Hofheim am Taunus