GINSHEIM – Die Landesregierung hat bestimmte Lockerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Darunter fallen auch bestimmte Sportangebote, die derzeit von Woche zu Woche erweitert oder neu ausgestaltet werden.
Für die TSV Ginsheim bedeutet dies: Die für jedes Sportangebot entwickelten Hygienekonzepte müssen nun von der Stadt oder dem Landkreis als Träger der Sportstätten genehmigt werden. Erst wenn diese Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann die Übungsstunde für die betreffende Sportart unter Einhaltung dieser Regeln stattfinden.
Sobald das Hygienekonzept freigegeben ist, stehen alle aktuellen Infos für jedes einzelne Übungsangebot auf der Homepage des Vereins unter www.tsv-ginsheim.de.
Angebote der TSV im Freien sind dort bereits aufgelistet.
Kinder unter 12 Jahren dürfen derzeit gar keinen Vereinssport ausüben, ebenfalls nicht Teilnehmer von Sportarten, die nicht ohne die Abstandregeln durchzuführen sind.
TSV Ginsheim