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Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mit zu haften. Foto: StVO/mid/ak

(mid/ak) Für viele Autofahrer ist die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen nur ein Vorschlag. Doch Vorsicht: Ein Überschreiten kann unter bestimmten Umständen teuer werden, wie jetzt ein Gerichtsurteil zeigt.

Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mit zu haften. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig (AZ: 4 O 2474/17).

Folgendes war passiert: Der spätere Kläger fuhr auf dem linken von drei Fahrstreifen mit 150 km/h. Der andere Fahrer fuhr zunächst ebenfalls auf der linken Spur und dann auf dem mittleren Streifen. Als er den Spurwechsel noch nicht vollständig abgeschlossen hatte, fuhr er wieder auf die linke Spur und kollidierte dabei mit dem herannahenden Beklagten. Er hatte angegeben, die ganze Zeit auf der linken Spur gewesen zu sein. Ein Sachverständigengutachten konnte dies jedoch widerlegen.

Das Gericht entschied, dass der Kläger selbst zu 60 Prozent für den Schaden haftet. Spurwechsel dürften nur so erfolgen, dass andere nicht gefährdet würden. Deshalb trage er den überwiegenden Teil der Schuld am Unfall. Allerdings habe der andere Fahrer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten. Darüber hinaus habe er beschleunigt, ohne dass der Spurwechsel des Klägers von der linken auf die mittlere Spur abgeschlossen gewesen wäre. Daher müsse er zu 40 Prozent haften.