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Unerlaubter Schmuck an Urnenwänden

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Das Friedhofsamt der Stadt Ginsheim-Gustavsburg erinnert daran, dass das Anbringen von Gegenständen vor und an Urnenwänden nicht gestattet ist.

Bei den Grabstellen in den Urnenwänden besteht keine individuelle Gestaltungsmöglichkeit, da die Grabmale und Grabausstattungen der Würde und Pietät des Ortes entsprechen müssen.

So dürfen Vasen, Kerzen, Blumen und sonstige Gegenstände nicht um die Urnenwände herum angebracht werden. Ferner ist das Abstellen jeglicher Gegenstände vor der Urnenwand und auf der Urnenwandmauer untersagt. Nach den Vorgaben der Friedhofssatzung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg kann jedoch auf den ausgewiesenen Flächen pietätvoller Blumenschmuck abgestellt werden.

Alle Inhaber*innen von Grabstellen in Urnenwänden werden höflichst gebeten, die Friedhofsordnung einzuhalten und die benannten Gegenstände bis zum 30. Juli zu entfernen. Sollten sich danach noch Gegenstände an den Urnenwänden befinden, werden diese von Mitarbeitenden weggeräumt.

Yvonne Rüthel
Stadt Ginsheim-Gustavsburg