Start Ginsheim-Gustavsburg Was bei der Unfallabsicherung zu beachten ist

Was bei der Unfallabsicherung zu beachten ist

Glatt auf den Straßen? Schlechte Sicht? Im Februar kommt es häufig zu Verkehrsunfällen. Meist bekommt man diese nur durch Staus und Umleitungen oder Radiomeldungen mit, aber was ist zu tun, wenn direkt vor einem ein Unfall passiert und man der Erste vor Ort ist?

Da in diesen  Situationen durch Aufregung häufig wichtige Schritte vergessen werden, hier nochmal in aller Kürze einige Punkte, die Sie parat haben sollten.

Zunächst: Eigenschutz hat oberste Priorität – man kann niemandem helfen, indem man sich selbst in Gefahr bringt. Also sollten Sie das Auto abstellen, allerdings nicht zu dicht an der Unfallstelle, damit noch Platz für Rettungsfahrzeuge bleibt, dann den Warnblinker setzen und   die Warnweste überziehen, bevor Sie das Auto verlassen.

Nehmen Sie das Warndreieck mit und stellen es in einiger Entfernung vor Ihr Auto. Wie waren nochmal die Abstandszahlen? Hierfür gibt es eine einfache Regel: Auf der Autobahn sollte das Dreieck für eine gute Sichtbarkeit mindestens 200 Meter vor dem Auto stehen, auf der Landstraße mindestens 100 und innerorts 50 Meter. Selbstverständlich sollten Sie darauf achten, es gut sichtbar aufzustellen, also nicht in einer Kurve.

Nun können Sie den Unfallopfern helfen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, ob lebensrettende Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Eine Ansprache der Personen, falls sie noch im Auto sitzen, erfolgt am besten immer frontal von vorne, damit sie bei eventuellen Wirbelsäulenverletzungen nicht den Kopf drehen und so die Situation verschärfen. Sollte Kraftstoff austreten, sollten die Personen unbedingt aus der Gefahrenzone entfernt werden. Hierzu kann der Rautek-Rettungsgriff angewandt werden. Das heißt: Der Helfer steht hinter dem Sitzenden Verunglückten, greift beidseitig unter dessen Achseln hindurch und umfasst mit den beiden Händen den quer vor die Brust gelegten Unterarm des Verletzten. Verlassen Sie danach bitte mit notwendiger Vorsicht den Unfallort gemeinsam mit dem Verletzten.

Vergessen Sie nicht den Notruf abzusetzen: Im Notfall ist immer die 112 die richtige Rufnummer, die Leitstelle entscheidet nach Rücksprache mit Ihnen, welche Einsatzkräfte erforderlich sind. Handelt es sich lediglich um einen Blechschaden und niemand ist verletzt, reicht auch der Anruf bei der Polizei (110). Aber Vorsicht: Im ersten Schock eines Unfalls stehen viele noch unter Adrenalin und sind sich der eigentlichen Schwere von Verletzungen häufig nicht bewusst. Auch wenn die Unfallbeteiligten der Meinung sind, unverletzt zu sein, lohnt sich daher nochmal der Check durch medizinisch geschultes Personal.