RÜSSELSHEIM – Nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts von Urnengrabstätten stellen sich Angehörige häufig die Frage, was im Anschluss mit den Urnen ihrer Eltern oder Verwandten geschieht. Um Sorgen und möglichen Spekulationen entgegenzutreten, beruhigt die Friedhofsverwaltung in Rüsselsheim und teilt mit, dass diese Urnen das jeweilige Friedhofsgelände in Rüsselsheim nicht verlassen. Ängste hinsichtlich einer pietätlosen Entsorgung sind unbegründet, sagt die Friedhofsverwaltung.
Auf Rüsselsheimer Friedhöfen laufen jährlich zirka 150 Urnengrabstätten aus. Es ist davon auszugehen, dass sich die Urnen in Erdgrabstätten nach einer Ruhefrist von 20 Jahren in Erde aufgelöst haben, danach werden die Grabstätten bei Ablauf der Gräber nur oberflächig geräumt. In oberirdischen Nischen werden die Urnen mit Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts im Auftrag der Friedhofsverwaltung entnommen und würdevoll der Erde übergeben. Für diese Fälle wurde bisher auf jedem Friedhof in Rüsselsheim eine gesonderte, anonyme Beisetzungsfläche vorgehalten.
Dem gesteigerten Wunsch von Angehörigen, auch nach Ablauf der Fristen noch eine zentrale Trauerstätte vorzuhalten, ist der Friedhofsdezernent und Stadtrat Gerhard Bergemann nunmehr zügig und bürgerfreundlich nachgekommen. Das erste öffentliche Gräberfeld für abgelaufene Urnen ist kürzlich auf dem Friedhof am Waldweg in Betrieb genommen worden. Die Anlage wurde mit Gedenkstein und einer kleinen Ablagefläche für Grabschmuck ausgestattet und dient darüber hinaus zukünftig als natürliche Wildblumenwiese. Nach Auskunft Bergemann ist es besonders erfreulich, dass das Projekt nachhaltig ausgeführt wurde. Als Gedenkstein wurde ein Grabstein geringfügig umgearbeitet. Das Gräberfeld wurde mit Unterstützung der Abteilung Grünpflege des Städteservice angelegt. Weitere Flächen zur Beisetzung abgelaufener Urnen, mit Gedenkstein und Platz, werden im Laufe des Jahres auf allen Rüsselsheimer Friedhöfen angelegt.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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