Start Hessen Weitergehende Einschränkungen für Trauerfeierlichkeiten

Weitergehende Einschränkungen für Trauerfeierlichkeiten

RÜSSELSHEIM – Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau (geltend bis 10. April) begrenzt die Stadt Rüsselsheim am Main bei Trauerfeierlichkeiten die Zahl der anwesenden Personen auf 20. In den Trauerhallen sind bereits Vorkehrungen getroffen, damit Mindestabstände eingehalten werden können.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales