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Zutritt für Besuchende des GPR Klinikums auch für Geimpfte und Genesene Personen nur noch mit zusätzlichem negativen Test möglich

RÜSSELSHEIM – Gemäß einer Neuregelung des § 28b Abs. 2 IfSG des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration dürfen Besuchende von Krankenhäusern in Hessen ab dem 24. November nur noch betreten, wenn sie getestete Personen sind und einen Testnachweis mit sich führen. Dies gilt auch für geimpfte oder genese Personen.

Für das GPR Klinikum bedeutet diese Neuregelung konkret, dass Besucher stationärer Patienten, einen vollständigen Impfnachweis (Impfausweis oder Impfbescheinigung) oder eine Genesungsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate) in Kombination mit einem Ausweisdokument und zusätzlich ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) am Eingang vorlegen müssen. Für Besucher ist ein separater Seiteneingang ausgewiesen, der beschildert ist.

Die Besuche sind – neben den strengeren Zugangsvoraussetzungen – weiterhin nur eingeschränkt möglich. Patienten können innerhalb der ersten 6 Tage ihres Krankenhausaufenthalts insgesamt bis zu 2 Besuche von bis zu 2 Personen empfangen. Ab dem 7. Tag des Aufenthalts ist täglich ein Besuch von bis zu 2 Personen möglich. Jedes Kind zählt voll als eine Person. Patienten auf der Kinderstation dürfen nur von den Eltern besucht werden. Die Besuche können in der Zeit von 15 – 18 Uhr stattfinden und dürfen nicht länger als eine Stunde andauern.

Aufgrund der Besucherregistrierung wird es Wartezeiten geben, wodurch gegebenenfalls die zeitlich begrenzte Besuchszeit nicht immer vollständig ausgeschöpft werden kann. Stationäre Patienten stellen eine besonders gefährdete Personengruppe dar, die entsprechenden Schutz benötigt. Besuche sollten daher weiterhin – insbesondere bei absehbar kurzen stationären Aufenthalten und unproblematischen Genesungsverläufen – eher zurückhaltend gehandhabt werden.

Ausnahmen zu dieser Besuchsregelung sind nur in Einzelfällen aus besonderem Anlass möglich und müssen mit Stations- und Abteilungsleitungen vorher abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für Patienten, bei denen das Versterben droht. Hier wird selbstverständlich der Abschied und die Begleitung in jedem Fall ermöglicht. Zudem gelten Ausnahmen weiterhin für Minderjährige, die zusätzlich während des stationären Aufenthaltes permanent von einem Elternteil besucht werden können. Alle weiteren Ausnahmen sind genehmigungspflichtig.

Um die Ansteckungsgefahr für Patienten, weitere Besucher und das Personal so gering wie möglich zu halten, werden Besucher gebeten, die bereits allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln im GPR Klinikum unbedingt strikt zu befolgen.

Während des gesamten Aufenthaltes muss ein vom GPR Klinikum zur Verfügung gestellter Mund-Nasenschutz getragen werden, der beim Betreten ausgehändigt wird. Eigener Mund-Nasenschutz ist nicht gestattet. Im Patientenzimmer muss gegenüber allen Patientinnen und Patienten im Zimmer immer ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Besucher müssen den Namen des Patienten angeben, den sie besuchen wollen und ihre persönlichen Daten zur Besuchsberechtigung angeben. Besucher werden dann von einem Mitarbeiter am Eingang auf die Station geschickt, auf der sich der zu besuchende Patient befindet. Dort wenden sie sich dann an einen Mitarbeiter der Station. Es ist nicht gestattet, ein Patientenzimmer zu betreten, ohne dass ein Mitarbeiter der Station hiervon in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Besuchszeiten müssen dringend eingehalten werden. Jeder Besuch muss unbedingt spätestens nach einer Stunde beendet werden. Besucher, die das GPR Klinikum wieder verlassen, müssen sich an dem Eingang, an dem sie das Haus betreten haben, wieder abmelden.

Nur wenn alle diese Regeln beachtet werden, können Besuche von Patienten so lange wie möglich aufrechterhalten werden.

Joachim Haas
GPR Klinikum Rüsselsheim